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Digitale Souveränität: BMDS legt Gesetzentwurf für die EUDI-Wallet vor
von Kevin Kozuszek
Betrachtet man das Thema Digital Souveränität für die Deutschen im privaten Alltag, dürfte das kommende Digitale Identitätengesetz (DIdG) wahrscheinlich der wichtigste Baustein in diesem Jahr sein. Das BMDS unter Bundesminister Karsten Wildberger hat den Gesetzentwurf, welcher die EUDI-Wallet bis Ende des Jahres in Nationales Recht gießen soll, nun veröffentlicht. Neben dem Ausweis sieht er einige weitere Elemente vor.
Zunächst regelt das neue Gesetz die Zuständigkeiten auf Behördenebene, wobei hier keine Überraschungen zu erwarten sind. Neben dem BMDS selbst spielen die Bundesnetzagentur, die hierzulande die Marktaufsicht inne haben wird, und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit (BSI), welche Wallet-Lösungen zertifiziert und das Thema Sicherheit überwacht, eine Rolle. Außerdem sind das Bundesverwaltungsamt und eine Akkreditierungsstelle in weiteren Rollen involviert.
Inhaltlich geht der Gesetzentwurf allerdings ans Eingemachte. Das BMDS sichert sich weitgehende Durchgriffsrechte und könnte bestimmte Änderungen per Rechtsverordnung und damit an Bundestag und Bundesrat vorbei auf den Weg bringen. Das betrifft technische Detailfragen, neue Funktionen und die Verfahren zur Identifizierung um die Wallet freizuschalten. Auch eine Experimentierklausel ist enthalten.
Neben der Ausweisfunktion, wo neben dem Personalausweis auch sowas wie der Führerschein hinterlegt werden kann, soll die neue App auch als zusätzliches Zahlungsmittel genutzt werden können. Hier setzt der Gesetzentwurf engere Grenzen, indem etwa das Finanzministerium, derzeit unter Vizekanzler Lars Klingbeil, neben anderen Vorgaben hier zustimmen müsste. Auch für mögliche kommende Alterskontrollen beugt das Gesetz bereits vor – die Wallet soll ab 12 Jahren genutzt werden können.
Insgesamt werden mit dem Gesetzentwurf zahlreiche Gesetze an die neuen EU-Vorschriften angepasst. Dazu gehören zentrale Vertreter wie das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Vertrauensdienstegesetz und zahlreiche Telekommunikationsverordnungen. Eine gute Zusammenfassung haben die Kollegen bei netzpolitik.org veröffentlicht. Das Gesetz selbst soll im Sommer ins Bundeskabinett und noch deutlich vor Weihnachten in Kraft treten – hier greift das Zeitlimit der EU.
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von Kevin Kozuszek
Betrachtet man das Thema Digital Souveränität für die Deutschen im privaten Alltag, dürfte das kommende Digitale Identitätengesetz (DIdG) wahrscheinlich der wichtigste Baustein in diesem Jahr sein. Das BMDS unter Bundesminister Karsten Wildberger hat den Gesetzentwurf, welcher die EUDI-Wallet bis Ende des Jahres in Nationales Recht gießen soll, nun veröffentlicht. Neben dem Ausweis sieht er einige weitere Elemente vor.
Zunächst regelt das neue Gesetz die Zuständigkeiten auf Behördenebene, wobei hier keine Überraschungen zu erwarten sind. Neben dem BMDS selbst spielen die Bundesnetzagentur, die hierzulande die Marktaufsicht inne haben wird, und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit (BSI), welche Wallet-Lösungen zertifiziert und das Thema Sicherheit überwacht, eine Rolle. Außerdem sind das Bundesverwaltungsamt und eine Akkreditierungsstelle in weiteren Rollen involviert.
Inhaltlich geht der Gesetzentwurf allerdings ans Eingemachte. Das BMDS sichert sich weitgehende Durchgriffsrechte und könnte bestimmte Änderungen per Rechtsverordnung und damit an Bundestag und Bundesrat vorbei auf den Weg bringen. Das betrifft technische Detailfragen, neue Funktionen und die Verfahren zur Identifizierung um die Wallet freizuschalten. Auch eine Experimentierklausel ist enthalten.
Neben der Ausweisfunktion, wo neben dem Personalausweis auch sowas wie der Führerschein hinterlegt werden kann, soll die neue App auch als zusätzliches Zahlungsmittel genutzt werden können. Hier setzt der Gesetzentwurf engere Grenzen, indem etwa das Finanzministerium, derzeit unter Vizekanzler Lars Klingbeil, neben anderen Vorgaben hier zustimmen müsste. Auch für mögliche kommende Alterskontrollen beugt das Gesetz bereits vor – die Wallet soll ab 12 Jahren genutzt werden können.
Insgesamt werden mit dem Gesetzentwurf zahlreiche Gesetze an die neuen EU-Vorschriften angepasst. Dazu gehören zentrale Vertreter wie das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Vertrauensdienstegesetz und zahlreiche Telekommunikationsverordnungen. Eine gute Zusammenfassung haben die Kollegen bei netzpolitik.org veröffentlicht. Das Gesetz selbst soll im Sommer ins Bundeskabinett und noch deutlich vor Weihnachten in Kraft treten – hier greift das Zeitlimit der EU.
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