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Frage Ebay

Pangulo

gehört zum Inventar
hallo zusammen,...:)

ich hab mal ne frage zu einen verkauf bei ebay.

also, ich hab einen laptop bei ebay verkauft. neue festplatte rein und xp und alle treiber installiert. bei mir ging alles 100%

heute schreibt mich die käuferin an das wenn sie das display bewegt der selbige schwarz wird und erst nach ein paar hin und her bewegungen wieder geht. (sie hat xp nochmal neu installiert und weiß nicht ob sie was falsch gemacht hat)

jetzt zu meiner frage: was soll ich jetzt als verkäufer machen? bei mir ging er ja und ich hab ihn versichert mit hermes verschickt. kann man vielleicht über hermes was machen und es auf den transport schieben?

währe für ein paar anregungen dankbar was man bei so einer sache macht. zurücknehmen oder sonst etwas will ich nicht, bei mir ging er ja...
 
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ja war schon privat aber ich möchte sie da auch nicht alleine lassen. kann man da was bei hermes beanstanden?
 
Dürfte natürlich schwer nachzuweisen sein - offensichtliche mechanische Beschädigungen sind eindeutig, aber sowas? Könnte mir vorstellen, dass Hermes da Probleme mit der Anerkennung macht.
Gutmütig wie ich bin, würde ich die Rückabwicklung anbieten, weil ich es umgekehrt auch erwarten würde.
 
naja, so gutmütig bin ich nicht...:D

ich möchte jetzt der käuferin nichts unterstellen ABER es kann durchaus sein das sie da selber etwas verbockt hat.

in der erste mail die ich bekommen habe schreibt sie ich hab das netzwerkkabel vergessen mitzuliefern. ich schreib zurück sowas hab ich nicht angeboten, wenn sie das netzteil meint soll sie bitte seitlich in der verpackung nachsehen.

sie schreibt zurück: "ach da^^"

2te mail: wo steckt man dieses netzteil ein, ich finde keinen anschluss

ich schreibe: rechts ist ein runder anschluss, da kommt das silberne ende des netzteils rein und das andere in die steckdose.

und jetzt hat sie windows neu installiert, ab da funktioniert der display nicht mehr richtig...

naja, zurücknehmen tu ich ihn nicht mehr...
 
naja, zurücknehmen tu ich ihn nicht mehr...

Musst Du auch nicht.
Als Privatverkäufer steht man weder in der Gewährleistungspflicht, noch in einer Garantiepflicht. Sinnvoll ist es natürlich, wenn man schon im Angebot den Ausschluss der Garantie- und Gewährleistungsansprüche festhält - das hast Du sicherlich getan (macht ja jeder auf Ebay).

Da das eigentlich schon immer so ist, kaufe ich nur dann bei privaten Verkäufern, wenn der Preis unschlagbar niedrig ist und mir das Geld in dem Moment nicht so sehr fehlen würde, so dass ich einen eventuellen Fehlkauf lächelnd wegstecken kann.



Gruß Max
 
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