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FTC: Richter schickt Microsoft und die Untersuchungskommission an den Verhandlungstisch
von Martin Geuß
Beim Verfahren vor der amerikanischen FTC hatte die Untersuchungskommission den Richter aufgefordert, Microsoft und Activision zur Herausgabe von angeforderten Dokumenten zu verdonnern. Dem hat das Gericht nun teilweise stattgegeben, die Verhandlungsparteien aber gleichzeitig zur Kooperation ermahnt.
Die Untersuchungskommission der FTC hatte insgesamt 32 Dokumentenanfragen an Microsoft gestellt, diese wurden aber nur teilweise beantwortet. Unter anderem wollten die Kommissare Einblick in die Verträge mit Nintendo und Nvidia nehmen, und auch zu dem derzeit in Entwicklung befindlichen “next Generation Gaming Ökosystem” von Microsoft hatte man Fragen.
Am 14. März hat die Kommission beim internen FTC-Gericht beantragt, die Herausgabe der geforderten Informationen anzuordnen. Microsoft und Activision beantragten daraufhin erwartungsgemäß die Ablehnung des Antrags und behaupteten, viele der angeforderten Informationen seien bereits eingereicht worden, viele Anfragen gingen zudem weit über das in solchen Verfahren übliche Maß hinaus.
Der Richter hat dem Antrag der Untersuchungskommission in Teilen stattgegeben und ihn in anderen Teilen abgelehnt. Gleichzeitig erging eine Aufforderung an beide Parteien: Innerhalb der kommenden 14 Tage müssen sich Microsoft und die FTC-Kommission auf ein neues TAR-Protokoll einigen. TAR steht für “Technology Assisted Review”, in diesem Protokoll ist also geregelt, nach welchen technischen Regeln und Algorithmen etwa Datenbestände durchsucht und Dokumente generiert werden.
Der Richter ermahnte beide Seiten, ihr Bestmögliches zu tun, um sich auf ein neues TAR-Protokoll zu verständigen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, hat der Richter Vorsorge getroffen und einen Such-Algorithmus festgelegt, der dann angewendet werden muss. Diese Anordnung ist in dem veröffentlichten Beschluss als “Anlage A” beschrieben, diese Anlage ist aber nicht Teil der Veröffentlichung. Da sie aber Teil des Antrags der Untersuchungskommission war, lastet der Druck aktuell mutmaßlich eher auf Microsoft.
Hinweis: Der Artikel wird möglicherweise nicht vollständig angezeigt, eingebettete Medien sind in dieser Vorschau beispielsweise nicht zu sehen.
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von Martin Geuß
Beim Verfahren vor der amerikanischen FTC hatte die Untersuchungskommission den Richter aufgefordert, Microsoft und Activision zur Herausgabe von angeforderten Dokumenten zu verdonnern. Dem hat das Gericht nun teilweise stattgegeben, die Verhandlungsparteien aber gleichzeitig zur Kooperation ermahnt.
Die Untersuchungskommission der FTC hatte insgesamt 32 Dokumentenanfragen an Microsoft gestellt, diese wurden aber nur teilweise beantwortet. Unter anderem wollten die Kommissare Einblick in die Verträge mit Nintendo und Nvidia nehmen, und auch zu dem derzeit in Entwicklung befindlichen “next Generation Gaming Ökosystem” von Microsoft hatte man Fragen.
Am 14. März hat die Kommission beim internen FTC-Gericht beantragt, die Herausgabe der geforderten Informationen anzuordnen. Microsoft und Activision beantragten daraufhin erwartungsgemäß die Ablehnung des Antrags und behaupteten, viele der angeforderten Informationen seien bereits eingereicht worden, viele Anfragen gingen zudem weit über das in solchen Verfahren übliche Maß hinaus.
Der Richter hat dem Antrag der Untersuchungskommission in Teilen stattgegeben und ihn in anderen Teilen abgelehnt. Gleichzeitig erging eine Aufforderung an beide Parteien: Innerhalb der kommenden 14 Tage müssen sich Microsoft und die FTC-Kommission auf ein neues TAR-Protokoll einigen. TAR steht für “Technology Assisted Review”, in diesem Protokoll ist also geregelt, nach welchen technischen Regeln und Algorithmen etwa Datenbestände durchsucht und Dokumente generiert werden.
Der Richter ermahnte beide Seiten, ihr Bestmögliches zu tun, um sich auf ein neues TAR-Protokoll zu verständigen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, hat der Richter Vorsorge getroffen und einen Such-Algorithmus festgelegt, der dann angewendet werden muss. Diese Anordnung ist in dem veröffentlichten Beschluss als “Anlage A” beschrieben, diese Anlage ist aber nicht Teil der Veröffentlichung. Da sie aber Teil des Antrags der Untersuchungskommission war, lastet der Druck aktuell mutmaßlich eher auf Microsoft.
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