NurEinUser
gehört zum Inventar
Inklusion bei Videospielen. Interessante Reportage, gerade auch, weil viele von uns diese Perspektive kaum oder gar nicht kennen.
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Nachzulesen in § 138 Abs. 2 BGB. Niemand ist gezwungen ein solches Gerät zu kaufen und meines Wissens ist es auch nicht überlebenswichtig. Sittenwidrigkeit wäre wohl eher zutreffend (s. Abs 1 der genannten Gesetzesstelle).Wucher
Die jetzt wieder mal Deutschland typisch nur Extremfälle zeigt und nichts dazwischen beleuchtet. Alleine zwischen 100% GdB und 100% GdB klaffen gewaltige Lücken in der Art der Behinderung die der zusammengerotzte effektheischer Mist nämlich nicht mal ankratzt