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Gelöschtes Mitglied 116490
Gast
Hier geht es angeblich um eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft. Da muss man dann hin.Wenn die Polizei dich als Zeugen vorlädt, kann man telefonisch, schriftlich, oder wer Zeit hat auch persönlich die Aussage verweigern. Damit ist der Fall geklärt. Anderes sieht es bei einer gerichtlichen Vorladung aus!
#15
"Ausserdem könnten sich die Käufer auch mal darüber informieren, welche Versionen sie da erwerben. Denn Pro Plus und Enterprise Versionen sind nun mal immer Versionen, die aus einem Unternehmensangebot stammen, das an Consumer gar nicht abgegeben werden darf.
Unwissenheit schützt nun mal vor Strafe nicht - erst recht dann, wenn man die statthaftigkeit solcher Angebote mit einer einfachen Googlesuche einschätzen könnte."
Ganz so einfach ist es nicht. Der notwendige Vorsatz liegt nur vor, wenn der Käufer weiß, dass da etwas nicht koscher ist oder wenn sich der Verdacht geradezu aufdrängt. Er ist nicht verpflichetet, Internetrecherchen zu veranstalten.