Bereits seit dem letzten Jahr führt Microsoft einen erbitterten Kampf gegen den Webshop Softwarebilliger.de, der mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.
Nach Auffassung von Microsoft vertreibt Softwarebilliger Raubkopien, und das Landgericht Frankfurt sah dies offenbar ähnlich - es erließ im vergangenen Jahr gleich zwei einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber des Shops.
Einer solchen Verfügung sieht sich jetzt auch Microsoft gegenüber, denn in einer Pressemitteilung von Mitte März hatte man den Mund offenbar etwas zu voll genommen.
Das Landgericht Hamburg untersagte es Microsoft heute unter Androhung einer Strafzahlung von 250.000 Euro, über Softwarebilliger folgende Aussagen zu verbreiten, die Gegenstand besagter Pressemitteilung waren:
"Microsoft warnt vor Kauf von gefälschter Marken-Software auf www.softwarebilliger.de"
"Rechtsmittel der Betreiber von softwarebilliger.de blieben bislang erfolglos"
"Verkauf von Fälschungen geht weiter"
Auch die Behauptung, bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Softwarebilliger seien tausendfach Raubkopien gefunden worden, darf Microsoft nicht mehr aufstellen.
Die streitgegenständliche Pressemeldung wurde inzwischen vollständig von der Microsoft-Webseite entfernt.
Entschieden ist damit freilich nichts, die heutige Entscheidung zeigt aber, dass es für Microsoft schwerer als gedacht werden wird, den Handel mit seinen Software-Produkten auf Softwarebilliger zu unterbinden.
Nach Auffassung von Microsoft vertreibt Softwarebilliger Raubkopien, und das Landgericht Frankfurt sah dies offenbar ähnlich - es erließ im vergangenen Jahr gleich zwei einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber des Shops.
Einer solchen Verfügung sieht sich jetzt auch Microsoft gegenüber, denn in einer Pressemitteilung von Mitte März hatte man den Mund offenbar etwas zu voll genommen.
Das Landgericht Hamburg untersagte es Microsoft heute unter Androhung einer Strafzahlung von 250.000 Euro, über Softwarebilliger folgende Aussagen zu verbreiten, die Gegenstand besagter Pressemitteilung waren:
"Microsoft warnt vor Kauf von gefälschter Marken-Software auf www.softwarebilliger.de"
"Rechtsmittel der Betreiber von softwarebilliger.de blieben bislang erfolglos"
"Verkauf von Fälschungen geht weiter"
Auch die Behauptung, bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Softwarebilliger seien tausendfach Raubkopien gefunden worden, darf Microsoft nicht mehr aufstellen.
Die streitgegenständliche Pressemeldung wurde inzwischen vollständig von der Microsoft-Webseite entfernt.
Entschieden ist damit freilich nichts, die heutige Entscheidung zeigt aber, dass es für Microsoft schwerer als gedacht werden wird, den Handel mit seinen Software-Produkten auf Softwarebilliger zu unterbinden.