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"Maulkorb" für Microsoft im Streit mit Softwarebilliger

Martin

Webmaster
Teammitglied
Bereits seit dem letzten Jahr führt Microsoft einen erbitterten Kampf gegen den Webshop Softwarebilliger.de, der mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.
Nach Auffassung von Microsoft vertreibt Softwarebilliger Raubkopien, und das Landgericht Frankfurt sah dies offenbar ähnlich - es erließ im vergangenen Jahr gleich zwei einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber des Shops.
Einer solchen Verfügung sieht sich jetzt auch Microsoft gegenüber, denn in einer Pressemitteilung von Mitte März hatte man den Mund offenbar etwas zu voll genommen.

Das Landgericht Hamburg untersagte es Microsoft heute unter Androhung einer Strafzahlung von 250.000 Euro, über Softwarebilliger folgende Aussagen zu verbreiten, die Gegenstand besagter Pressemitteilung waren:

"Microsoft warnt vor Kauf von gefälschter Marken-Software auf www.softwarebilliger.de"

"Rechtsmittel der Betreiber von softwarebilliger.de blieben bislang erfolglos"

"Verkauf von Fälschungen geht weiter"

Auch die Behauptung, bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Softwarebilliger seien tausendfach Raubkopien gefunden worden, darf Microsoft nicht mehr aufstellen.

Die streitgegenständliche Pressemeldung wurde inzwischen vollständig von der Microsoft-Webseite entfernt.

Entschieden ist damit freilich nichts, die heutige Entscheidung zeigt aber, dass es für Microsoft schwerer als gedacht werden wird, den Handel mit seinen Software-Produkten auf Softwarebilliger zu unterbinden.
 
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Nun, den genauen Hintergrund hab ich nicht erörtert, doch geklaut ist das nach Martins kurzer Zusammenfassung doch nicht.
Mein Key ist doch gekauft (von MS) [ist meiner nicht, meiner ist bei den weiter unten Stehenden dabei und werde ihn auch nicht verkaufen (können), nur als Beispiel für Diejenigen, die ihn teuer gekauft haben], nur, wenn ich meinen Rechner weg schmeiße (hoffentlich dauert das noch viele viele Jahre), dann darf ich doch den Key veräußern, halt nur an Einen; er wird ja nur einmal noch verwendet.
Klar geht das nicht mit den OAs (und auch bei manchen OEMs nicht), die ja nur für den einen Rechner verkauft wurden.

Wie gesagt, die Einzelheiten kenne ich nicht, aber das wäre doch das Selbe, wie wenn ich n Auto kaufe und das dann nicht weiter verkaufen dürfte.

Da gebe ich dem Landgericht Hamburg (ausnahmsweise) mal recht.

Doch wie wird sich das in Zukunft für uns ausschlagen? N Windows-Key für 2.000 Mücken?
 
Es geht bei der Sache um den Erschöpfungsgrundsatz:
Erschöpfungsgrundsatz

Also: Wenn ein Produkt ein mal verkauft wurde, darf es auch weiter verkauft werden, auch wenn es Patent - Marken oder sonst wie rechtlich geschützt ist.

Bei Autos, Handys usw. ist das unstrittig, nur bei Software handelt es sich ja aus Sicht von Microsoft nicht um einen Verkauf, sondern um eine vertraglich geregelte Lizenzierung.

Ob das aber so richtig ist, ist fraglich: Ähnlich war die Argumentation von MS bei gebündelten OEM - Produkten:
heise online | Microsoft muss im OEM-Streit Niederlage einstecken

Und damals haben sie ganz schön eins auf die Mütze bekommen.
 
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