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Microsoft siegt vor dem BGH gegen Software-Händler - aber anders als gedacht

DrWindows

Redaktion
Microsoft und der Handel mit Produktschlüsseln für seine Produkte, das ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema. Erst in dieser Woche haben wir über den Einstieg der Lebensmittelkette Edeka in den Handel mit Office- und Windows-Lizenzen, berichtet, woraufhin in der...

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Auch aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Microsoft die Sache mit den nicht autorisierten Downloads grundsätzlich sehr locker sieht und niemandem ohne Not vors Schienbein tritt.
Den Unterschied wird für Microsoft die gewerbliche oder nicht gewerbliche Nutzung machen. Hier auch noch in Verbindung mit dem Verkauf von Lizenzschlüsseln. Den hier und anderswo praktizierten "DVD-Tausch" unter Privatleuten hat Microsoft wohl noch nie interessiert. Interessant dürfte es für diejenigen andere Webseiten werden, die Windows 7, 8.1 und 10, teilweise sogar XP und Vista ebenfalls auf eigenen Servern zum Download anbieten.

Nur weil Microsoft selbst das Programm frei zum Download anbietet,
Frei zum Download ist ja auch etwas neues für Microsoft. Ansonsten befanden sich alle Downloads hinter einer Schranke mit der Eingabepflicht von Nicht-OEM-Produkt-Keys oder in zugangsbeschränkten Abo-Portalen. Bei Office gibt's m.E. auch heute bis auf die Testversionen noch keine freien Downloads.

Je nachdem was Microsoft künftig frei zum Download anbietet, wird das zum Problem des Händlers. Er kann dann nämlich höchstens noch den Key verkaufen und auf Downloads bei Microsoft verlinken. Wenn die aber nicht mehr frei zugänglich sind, insbesondere nicht für die vom Händler verkauften Key-Typ, hat er keine Möglichkeit mehr den eigenen Kunden die Software zur Verfügung zu stellen.
 
Ich würde aber auch niemals ein Windows-Setup bzw. eine ISO aus einer Drittquelle, d.h. nicht direkt von Microsoft-Servern, runterladen und installieren.
Von klaren Fällen wie unseriösen Quellen, die das bewusst mit Malware versehen mal abgesehen, muss man auch bei gutwilligen Drittquellen davon ausgehen, dass deren Sicherheitsvorkehrungen denen von Microsoft direkt deutlich unterlegen sind und man sich daher nie ganz sicher sein kann, ein wirklich sauberes OS zu installieren.
Händler, bei denen man zur (angeblichen) Lizenz einen Downloadlink zur Windows-ISO auf deren eigenen Servern bekommt, sind mir daher immer höchst suspekt.
Darum finde ich Microsofts Vorgehen in diesem Fall, unabhängig von der tatsächlich Intention, im Sinne der Sicherheit der Nutzer.
 
Wenn ich das richtig verstehe geht es bei diesem Urteil aber nicht um die Lizenzen an sich sondern nur um den Download von Office.
Also holt man sich Office von MS Homepage und gibt dann den gekauften Produktschlüssel ein.
Damit haben wir die gleiche Situationen in wie in den anderen Diskussionen auch, die Lizenzen an sich werden nicht grundsätzlich als illegal eingestuft.
Wo ich mir das Programm legal Downloaden muss ist mir als Käufer doch völlig egal. Und wenn das bei MS direkt angeboten wird ist also weiterhin alles legal.
 
Also holt man sich Office von MS Homepage und gibt dann den gekauften Produktschlüssel ein.
Wie schon geschrieben, funktioniert das nur, wenn es sich um einen Key-Typ handelt, für den Microsoft den Download frei oder zumindest nach Eingabe dieses Keys freigibt. Ansonsten steht der Händler ohne Downloadmöglichkeit da oder muß auf (illegale) Downloads bei Drittanbietern verweisen.

Office war und wird es nie so frei zum Download geben wie Windows ab Version 8 - was ja genaugenommen auch nur für die Consumerversionen gilt. Siehe https://products.office.com/de-de/d...ffice-products?activetab=multi-tabs:primaryr2

Damit haben wir die gleiche Situationen in wie in den anderen Diskussionen auch, die Lizenzen an sich werden nicht grundsätzlich als illegal eingestuft.
Nein, wir haben hier einen äußerst geschickten Schachzug von Microsoft, mit dem man alle Händler, die auf legal machen, erwischt - unabhängig davon, ob es um legal weiterverkaufte OEM-Lizenzen oder diverse Grauzonen und illegale Weiterverkäufe geht.

Wo ich mir das Programm legal Downloaden muss ist mir als Käufer doch völlig egal.
Wenn das alle Händler und Kunden so sehen würden, warum haben die Händler wohl bisher derartige Downloads auf eigenen Servern angeboten oder explizit auf die wenigen frei verfügbaren Downloads von Microsoft-Servern verwiesen? Es macht für viele Kunden eben schon einen Unterschied, von wo der Download stattfindet.
 
c't uplink hatte vor kurzem eine Sendung, wo unter anderem auch dieses Thema erörtet wurde: https://www.youtube.com/watch?v=DA-39jgZTrY&t=74s

Gleich zu Beginn kommen siea auf dieses Thema zu sprechen und auch zu interessanten Erkentnissen. Schaut es euch mal an, wenn ihr Interesse habt.
 
Der Haendler war dann aber auch selten daemlich. Bei einem Link waere die Rechtslage "interessanter" geworden. Mal abgesehen davon das ich mir eh lieber Sachen beim Hersteller downloade als von Quellen deren "Qualitaet" ich nicht wirklich beurteilen kann.
 
Bei einem Link waere die Rechtslage "interessanter" geworden.
Ein Link zu Microsoft könnte in dem verhandelten Fall nur auf https://products.office.com/de-de/d...ffice-products?activetab=multi-tabs:primaryr2 führen, was eben kein direkter Download mehr wäre, oder zu einem Drittanbieter mit einem Download vom Drittanbieterserver. Bei letzterem wäre die Rechtslage ähnlich wie beim verhandelten Fall. Der Händler hätte sich nämlich den urheberrechtlich verbotenen Download zu eigen gemacht.
 
@build10240
Und du fängst schon wieder an Dinge zu vermischen die ich so nicht angesprochen habe nur um deine Sichtweise wieder als die Bibel zu sehen.
Ich habe NUR vom Kunden gesprochen nicht vom Händler.
Ich wette das es den meistens privaten Kunden völlig wumpe ist ob sie sich Office nur noch bei MS direkt runterlasen können, solange der gekaufte Key funktioniert.
Verkauft der Händler mir einen Key der nicht funktioniert muss er nachbessern. Kann er das nicht fordere ich mein Geld zurück wenn nötig mit einem Anwalt. Das ist für mich als Kunde ganz klar gesetzlich geregelt, also alles gut.

Und auch wenn du wieder dagegen sprichst, NEIN, die Lizenzen werden auch nach diesem Urteil nicht grundsätzlich als illegal eingestuft. Im obigen Artikel wird auch darauf hingewiesen das die Rechtmäßigkeit der Lizenzen nicht Bestandteil der Klage waren. Im Artikel steht auch kein Wort davon das jetzt die von diesem Händler vertriebene Lizenzen illegal sind und nicht mehr funktionieren. Das setzt du gerade einfach voraus um deine Sichtweise zu stützen.
Du berufst dich bei deiner Argumentation erneut wieder nur auf den Fall das natürlich nur illegale Lizenzen verkauft werden wenn diese günstiger sind und nicht direkt von MS kommen. Das wurde aber mit diesem Urteil erneut nicht bestätigt. Ich hingegen halte mich lieber an Informationen die mir vorliegen und behaupte nicht einfach etwas das nirgendwo nachgewiesen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
nd du fängst schon wieder Dinge zu vermischen die ich so nicht angesprochen habe nur um deine Sichtweise wieder als die Bibel zu sehen.
Ich habe NUR vom Kunden gesprochen nicht vom Händler.
Du öffnest schon wieder Nebenkriegschauplätze, um die es hier nicht geht. Es geht überhaupt nicht um die Sicht der Kunden oder die Rechte der Kunden. Daß es nach Microsofts Anpassungen ihrer Strategie kaum noch legale Möglichkeiten des Weiterverkaufs gibt, willst Du ja auch nicht einsehen, sondern reitest immer auf den Kundenrechten rum, die hier gar nicht zur Debatte stehen. Kundenrechte wohlgemerkt, die bei derartigen Händlern gar nicht zur Anwendungen kommen, weil diese, solange sie solvent sind, mehr oder weniger unbegrenzt nicht funktionierende Keys durch neue ersetzen.

Ich wette das es den meistens privaten Kunden völlig wumpe ist ob sie sich Office nur noch bei MS direkt runterlasen können, solange der gekaufte Key funktioniert.
Offenbar ja nicht, denn es gibt viele der Händler, die auf genau das von Microsoft jetzt erfolgreich angegriffene Modell gesetzt haben. Das haben die kaum ohne Grund gemacht, obwohl diese Praxis urheberrechtlich schon lange umstritten war.
 
Nur ganz kurz zum Thema 'Download von Microsoft - und schon ist es legal'. Das trifft für den Downloader nur zu, wenn er eine gültige Lizenz hat. War mir auch lange unklar, weil ich nicht bedacht habe, dass das Urheberrecht so etwas verbietet. Ich habe es im Abschnitt ‘Noch ein juristisches Problem: Download ohne Lizenz’ im Beitrag https://www.borncity.com/blog/2019/08/09/fallen-beim-online-softwarekauf-teil-4/ angerissen.

Im o.g. Urteil war das nicht relevant, weil die MS-Juristen eine andere Karte gespielt haben.
 
gborn schrieb:
Im o.g. Urteil war das nicht relevant, weil die MS-Juristen eine andere Karte gespielt haben.
Im Urteil nicht, aber für die Sachlage schon relevant, weil mit dem gerichtlichen Verbot der schon strittigen Praxis und des von Dir erwähnten Verbots des Downloads ohne gültige Lizenz für die Kunden derartiger Händler urheberrechtlich alle Türen zu Downloads zugeschlagen wurden. Letztendlich nötigen die Händler den Kunden nach der Mauschelei, ihm statt Neuware nur einen Product-Key gebrauchter Unternehmenssoftware zu verkaufen, auch noch zu einem direkten Verstoß gegen das Urheberrecht, entweder durch den nur scheinbar legalen Download bei Microsoft oder den nicht mal scheinbar legalen Download bei (unseriösen) Drittanbietern.
 
@gborn: im Streitfall muesste Microsoft nicht nur nachweisen das der Download ohne gueltige Lizenz stattfand, sondern wahrscheinlich sich auch die Frage gefallen lassen warum ueberhaupt ein Download ohne gueltige Lizenz moeglich ist.
Es ist ja nicht so das dies nicht VORHER ueberprueft werden kann...
Sprich: deswegen wird Microsoft schlichtweg keinen verklagen.
BTW: wenn es keinen Weg gibt den Lizenzstatus eines Keys zu erkennen, dann ist dieser Weg der Download und die Eingabe des Keys zur Produktaktivierung...
Nicht zu vergessen: welcher Richter wird eine Hausdurchsuchung wegen eines Downloads anordnen den es bei Microsoft oeffentlich zugaenglich gibt? Wie will denn Microsoft den Richter ueberzeugen das der Downloader keine Lizenz hat - per Glaskugel? Und ohne Beweissicherung wird es schwer fuer Microsoft diesbezueglich was gerichtsfestes zu haben wen man ueberhaupt verklagen kann. Auch deswegen keine Klagen...
 
im Streitfall muesste Microsoft nicht nur nachweisen das der Download ohne gueltige Lizenz stattfand, sondern wahrscheinlich sich auch die Frage gefallen lassen warum ueberhaupt ein Download ohne gueltige Lizenz moeglich ist.
Nur weil ein Gartentor offen steht, darfst Du nicht hindurch gehen.

Wenn die schlüssig darlegen würden, daß so ein wie von gborn beschriebener Fall mit Key ohne Lizenz vorläge, und nachweisen würden, daß der Kunde sich bei ihrem Server bedient hat - was nach derzeitiger deutscher Rechtslage zugegebenermaßen schon nach wenigen Tagen schwierig wäre -, wäre der Kunde am Zug.

wenn es keinen Weg gibt den Lizenzstatus eines Keys zu erkennen, dann ist dieser Weg der Download und die Eingabe des Keys zur Produktaktivierung...
Der Key hat gar keinen ihm innewohnenden Lizenzstatus. Der gehört entweder zu einer gültigen Lizenz oder nicht. Produktaktivierung und Key-Akzeptanz in Windows sind nur technische Verfahren von Microsoft den Betrug wenigstens etwas einzuschränken. Beides hat urheberrechtlich keine Relevanz. Es wird auch eine Key ohne Lizenz durch die erfolgreiche Aktivierung nicht nachträglich geadelt. Etwas Mitdenken erwartet der Gesetzgeber auch von den von Kunden, auch wenn sie bei passender Gelegenheit von den Verbraucherschützern eher wie geschäftsunfähige Volldeppen dargestellt werden.

Fakt ist, daß auf allen Download-Seiten von Microsoft das Vorhandensein einer Lizenz überprüft oder in vorgeschalteten Bedingungen gefordert wird. Daß sie den Download für die Besitzer der Lizenzen durch die Umstellung von Überprüfen auf Fordern vereinfachen, kann ihnen wohl kaum nachteilig ausgelegt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt immer auf die Feinheiten an. Die Verbreitung des Programms darf man als Händler nicht übernehmen, und wenn die Lizenzen nicht erlauben, dass man die Vollversion von Microsoft lädt, dann ist das eine wohl zulässige Sicherheit gegen deren Weiterverkauf.
 
@build10240: Die Frage ist - kann ein Kunde anhand eines Produktkeys feststellen um was fuer eine Lizenz es sich handelt? Oder ob dieser ueberhaupt gueltig ist?
Und natuerlich unterscheidet der Gesetzgeber und somit auch Gerichte zwischen "fahrlaessig" und "vorsaetzlich".
Wenn Microsoft vor dem Download nur fordert statt prueft - dann ist es auch nicht wichtig.
Nur mal so: wie hoch ist denn der fuer Microsoft entstandene Schaden wenn ein Download ohne Lizenz vorgenommen wird? Der muss ja vor Gericht beziffert werden...
 
Microsoft macht alles ein bißchen anders, leider keineswegs besser.
Im Interesse aller, Billigkäufer inklusive, wäre es nur recht und billig wenn Download überhaupt nur über Key-Verifizierung bei Microsoft möglich wäre.
So lange Microsoft jedoch den eigenen Saustall nicht auf die Reihe bringt liegt die Wurzel des Übels bei Microsoft und deshalb, ist analog zur offenen Türe, dem Geschädigten (hier Microsoft) eine erhebliche Mitschuld anzukreiden.
 
@Pixelschubse: so sehe ich das nicht nur auch, sondern ich wuerde sagen Microsoft ist recht zufrieden mit der Situation wie sie ist. Die "Marktteilnehmer" duerfen es nur nicht "zu bunt treiben"...
 
Und natuerlich unterscheidet der Gesetzgeber und somit auch Gerichte zwischen "fahrlaessig" und "vorsaetzlich".
Aber nicht beim Urheberrecht und den entsprechenden Straftaten. Da gibt es nur Vorsatz und der wäre im hier diskutierten Fall spätestens gegeben, wenn vor dem Download auf die dazu notwendige Lizenz hingewiesen wird und keine Lizenz vorhanden ist.

Wenn Microsoft vor dem Download nur fordert statt prueft - dann ist es auch nicht wichtig.
Wie schon geschrieben: Offenes Gartentor.

Nur mal so: wie hoch ist denn der fuer Microsoft entstandene Schaden wenn ein Download ohne Lizenz vorgenommen wird? Der muss ja vor Gericht beziffert werden...
Der Schaden für den Urheber ist schon die unbefugte Vervielfältigung. Die Höhe des Schadens ist irrelevant für https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html

Im Interesse aller, Billigkäufer inklusive, wäre es nur recht und billig wenn Download überhaupt nur über Key-Verifizierung bei Microsoft möglich wäre.
So war es jahrelang bis Windows 8 und das hat auch niemandem gefallen. Den lizenzlosen Key-Inhabern wäre sowieso nur geholfen, wenn Microsoft die Daumenschrauben anzieht und die Keys nur noch kontrolliert in Umlauf bringt. Allerdings würde dann hier wieder das Recht dem Unrecht weichen. Ist aber auch nicht notwendig, wenn die Käufer dieser billigen Keys mal ihre blind machende Gier abschalten, den Angebotstext lesen und mal gegen reguläre Preise vergleichen würden.
 
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