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Microsoft Teams darf an hessischen Schulen weiter genutzt werden – Ausschreibung wird wiederholt

DrWindows

Redaktion
Microsoft Teams darf an hessischen Schulen weiter genutzt werden – Ausschreibung wird wiederholt
von Martin Geuß
Microsoft Teams


Das hessische Kultusministerium wollte mit gutem Beispiel voran gehen und eine datenschutzkonforme Lösung für Videokonferenzen und Distanzunterricht etablieren. Microsoft Teams, Zoom und andere Lösungen von US-Anbietern wollte man in diesem Zusammenhang verbannen. Nun muss die Ausschreibung laut einem Gerichtsurteil neu gestartet werden. Das Urteil wiederum wirft kein allzu gutes Licht auf die zuständigen Behörden.

Im April hatte Hessen seine Absicht öffentlich gemacht. Die Duldung von Teams, Zoom und Co. sollte zum 31. Juli 2021 auslaufen, zum neuen Schuljahr wollte man im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung einen neuen Anbieter finden.

In der Tat wurde zügig ein passender Anbieter gefunden und diesem wurde der Zuschlag erteilt. Ein anderes, ebenfalls an der Ausschreibung beteiligtes Unternehmen klagte jedoch gegen die Vergabe und bekam Recht. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen (via RA Bahr). Das Vergabeverfahren wird durch diese Entscheidung „auf den Stand der Ausschreibung zurückgesetzt“, das heißt man ist wieder so weit, wie man es Anfang April war.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Duldung der Dienste, die man eigentlich los werden möchte, nochmals verlängert werden muss, denn sonst hätte man ja überhaupt kein funktionierendes Werkzeug mehr.

Es hat den Anschein, als sei bei der Ausschreibung nicht sorgfältig genug gearbeitet worden. Das OLG Frankfurt schreibt nämlich in seiner Pressemitteilung:

Das Land sei bei der Eignungsprüfung von einem intransparenten Begriff des Videokonferenzsystems ausgegangen, denn es habe angenommen, dass auch solche Produkte referenziert werden dürften, die noch nicht einmal die Kernelemente der ausgeschriebenen Leistung beinhalteten. Zu den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung gehöre jedenfalls eine Mindestanzahl an gleichzeitig unterstützten Videokonferenzräumen (diese repräsentieren die Klassenzimmer), in denen alle Teilnehmer in Klassenstärke sichtbar seien bei browsergestützter Arbeitsweise.

Die Referenz des Bieters, der nach Einschätzung des Landes den Zuschlag erhalten sollte, habe keine im Ansatz vergleichbare Leistung zum Gegenstand gehabt.


Liest sich leider so, als sei es in erster Linie darum gegangen, schnell ein Ergebnis zu präsentieren, ohne wirklich sicherzustellen, dass die ausgewählte Lösung in der Praxis auch den Anforderungen gerecht wird.

Auf dem Blog Microsoft 365 für Lehrer von Stefan Malter findet sich außerdem eine chronologische Zusammenfassung der Ereignisse der letzten Monate, die diesen Eindruck noch verstärkt.


Hinweis: Der Artikel wird möglicherweise nicht vollständig angezeigt, eingebettete Medien sind in dieser Vorschau beispielsweise nicht zu sehen.

Artikel im Blog lesen
 
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Und welche Lösung hat man da in Hessen versucht auszuwählen, die dann nicht mal die Basis-Anforderungen wirklich abdeckt? Ist das Produkt bekannt? Würde mich zumindest interessieren was man da Schülern vorsetzen wollte...
 
Man wurschtelt weiter: Hessen: Microsoft Teams und Office 365 in Schulen weiter erlaubt! | Microsoft 365 für Lehrer
Schulen in Hessen dürfen Microsoft Teams und andere Videokonferenz-Tools also ganz offiziell weiter nutzen! Das Kultusministerium kündigt währenddessen an, „dass die Schulen spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres das landesweite Videokonferenzsystem verwenden können“. Dieses vollmundige Versprechen kommt Lehrer*innen in Hessen sicher bekannt vor …
Klarstellung zu MS-Teams und dem Auslaufen der Duldung
datenschutzkonforme Videokonferenzsysteme (VKS)
Ist das nicht ein wundervoller Slogan :cool:
Im übrigens: das Wort Duldung kennzeichnet typische Bürokratendenke.
Wer den Zuschlag der getürkten Ausschreibung erhalten sollte, scheint ein Geheimnis zu sein.
 
  • Danke!
Reaktionen: emk
Das kommt leider dabei raus, wenn man es allen recht machen will, von der eigentlichen Materie aber wenig bis keine Ahnung hat.

Um den Datenschützern gerecht zu werden, müssen die bösen Konzerne raus (MS, Google und Co.). Um den Ansprüchen der Schüler gerecht zu werden, soll es einfach zu bedienen sein und leicht zugänglich.

Um den Eltern, der Bildungspolitik und der ums Kindeswohl ach so besorgten Öffentlichkeit gerecht zu werden, soll es schnell verfügbar und stabil sein.

Und um dem Landesrechnungshof, dem EU-Vergaberecht und den Fiskalen gerecht zu werden, soll es günstig sein.

Dieses Lastenheft trifft dann auf ausgewiesene Experten der Materie in Landes- und kommunaler Ebene.

Was dabei rumkommt kann man sich nun in Hessen ansehen.

Wer denkt, es liefe anderswo besser. Nein. Dieses unsägliche Gezerfe im Anbieter, Plattformen, Datenschutz und Anforderungen schickt sich an, Jahr 2 zu vollenden.
Und noch immer ist die Digital-Bildungspolitik ein Abbild der "Politik im Großen in Corona". Eine nicht enden wollende Serie von Fehl-und Schnellschüssen, souveräne Entschlossenheit bei weitgehender Ahnungslosigkeit und schlichtem Unvermögen.

Das Tragische daran ist, dass all dies unsere Kinder und wir als Pädagogen vor Ort auszubaden haben.

Es gäbe mannigfaltige Möglichkeiten, im Fall von Distanz-oder Wechselunterricht, Schüler Wissen zu vermitteln und am Ball zu sein. Der Wille ist überwiegend da.

Wenn man aber (wie so häufig) die eierlegende Wollmilchsau basteln will, damit niemand sich beschwert, kommt Murks bei raus.

Die Hessen hatten das Pech, dass da ein Mitbewerber geklagt hat.

Ich halte das (durchaus ähnliche) Gebahren in anderen Bundessländern für nicht minder koscher.
 
Also sollte das stimmen dann haben doch alle nen Schlag mit dem Vorschlaghammer gegen die Rübe verdient.
Das wäre ja von Anfang an keine Software für diesen Zweck, kann es auch nicht da der Software Konzern sich ja auf etwas ganz anderes spezialisiert. Es musste ja allen klar sein, dass das Ergebnis angefechtet und gerichtlich aufgehoben wird.
 
Meines Erachtens muss man differenzieren: Zum einen muss man fragen, ob der jeweilige Dienst die Mindestanforderungen an den Datenschutz erfüllt und zum anderen, ob die jeweilige Behörde die Ausschreibungsregeln beachtet hat. Dadurch, dass eine Behörde - wie in Hessen - bei der Ausschreibung Mist baut, wird ja nicht MS Teams auf einmal datenschutzkonform.

Zu den Mindestanforderungen bzgl. Datenschutz (m. w. Nachw.):
 
Das Auswahlverfahren ist rein politisch motiviert und hat keine sachliche Grundlage! Hinzu werden außereuropäische Anbieter dabei diskriminiert!
 
Na toll das wird jetzt auch eine Unendliche Geschichte werden und eigentlich ist es gar nicht nötig, die Schulen bleiben doch eh Offen egal ob sie Hotspots für Corona sind oder nicht!
 
Lustig fände ich es jetzt, wenn auch Microsoft und Zoom im Rahmen der Ausschreibung ein Angebot machen würden. Denn das dürfen sie, bzw. ein öffentlicher Auftraggeber kann nicht einzelne Unternehmen nach Gutdünken von der Angebotsabgabe ausschließen.

Wenn sich MS oder Zoom also entscheiden würden, die in der Ausschreibung vermutlich geforderten Datenschutzkriterien zu erfüllen bzw ein darauf zugeschnittenes individuelles Angebot zu präsentieren, hätte man gar keine andere Wahl als dieses bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen und in die engere Auswahl zu nehmen.
 
Interessant wäre, ob es eine spezielle Version ist, oder ob es eine Softwarelösung ist, die bei uns in großen Bogen rausgeflogen ist, weil der Datenschutz nicht einzuhalten ist.

Ich arbeite in einer ÖR-Anstalt. Tausende von Usern mit MS-TEAMS. Hier ist gar nichts rausgeflogen. Der Personalrat hat es durchgewunken. Die IT sieht kein Problem.
 
Wie oben schon geschrieben wurde, Teamviewer hatte den Zuschlag bekommen und die Telekom-Tochter T-Systems ging gegen die Vergabe vor und wie das Gericht urteilte, bekam den Zuschlag mit Teamviewer eine Firma, die nicht über eine notwendige Referenz in diesem Bereich verfüge.

Auslöser dieses "eingeschränkten Vergabeverfahrens":
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragen in Bund und Ländern hat die Produkte von Zoom und Microsoft als nicht mit dem Gesetz vereinbar eingestuft. Selbst Server in Europa reichten nicht aus, da immer die Möglichkeit bestünde, dass Daten an US-amerikanische Behörden weitergegeben werden müssten. Eine solche Weitergabe ohne eine vorherige Prüfung sei aber laut Europäischem Gerichtshof nicht erlaubt.


Was die unternehmensinterne Nutzung von Microsoft Teams angeht, da entscheidet der Datenschutzbeauftragte je nach Betrieb anders. Mal wird es nicht freigeschaltet, mal wird es genutzt.
 
Danke@Samia für die Einordnung 😀

das bringt etwas mehr Licht ins Dunkel.

Ich begrüße es sehr, dass gerade an Schulen auf den Datenschutz geachtet wird. Über die Kritikalität der Daten, die da entstehen, kann man nun trefflich streiten. Ebenso über den Nutzwert, die diese nebst Metadaten generieren.

Aber das ist wieder eine ganz andere Diskussion.

Als Praktiker muss ich (für mein direktes Arbeitsumfeld) feststellen, dass bislang keine der dargebotenen Alternativen wirklich effektiv funktionieren.

Anders als in Bereichen der freien Wirtschaft nutzt einer Schule ein "Baukasten" mit mehreren zu verwendenden Programmen wenig.

Mit den Schülern über Moodle zu arbeiten, für Vorbereitung Office365 zu verwenden (sind das alles Server in Europa?), bei Elternkontakten vorzugsweise Jitsi.
Das stiftet nur Verwirrung. Bei Eltern so wie bei den meisten Kolleg*innen.

Schule braucht mehr als ein reines VKS. Es braucht eine Lösung, die tatsächlich das Szenario an einer Schule abbildet.

Da kommt aktuell nur Moodle nahe. Da allerdings stößt man mit BigBlueButton schnell an seine Grenzen.
Zudem erfordert Moodle eine gewisse Auseinandersetzung.
Intuitiv bedienen lässt es sich nicht.

Ich wäre der Erste, der sich ein Loch in Bauch freut, wenn ein heimischer oder europäischer Anbieter eine dergestalte Plattform feilbietet.

Das wird aber nicht ganz billig. Und da hakt es dann. Lösung toll, aber zu teuer. Dann doch lieber der Baukasten, der ist billiger. Das bissel Einarbeiten...machen die doch mit links.

Machen die leider nicht. Bei vielen Mitarbeitenden an Schulen ist die Hemmschwelle immer noch hoch, sich mit digitalen Mitteln in der Distanzbeschulung wirklich auseinander zu setzen.

Nicht bei Allen, aber immer noch zu Vielen greifen da dann eher Vermeidungsstrategien.

Ich bin gespannt, wie es in Hessen letzlich ausgeht.
Bestenfalls nimmt man sich diese verbaselte Ausschreibung, lernt daraus und denkt zweimal darüber nach, was eigentlich wirklich gebraucht wird.

Einfach wird das nicht. Aber nötig. Digitale Inhalte an Schulen sind nicht nur Corona geschuldet. Sie sind (nach Beschluss der KMK aus 2012) fachübergreifend an allen Schularten im Lern-und Schulalltag zu integrieren.

Man hat also schon 8 Jahre lang geschlafen. Es ist Zeit aufzuwachen
 
Bei uns in Sachsen-Anhalt scheint es noch keine Festlegung zu geben. Ich habe Zoom genutzt, weil ich damit schnell, stabil und einfach meine Schüler erreichen konnte. Es war quasi eine Art Online-Stunde mit hauptsächlich Lehrervortrag. Die Schüler durften die Kameras auch ausmachen, für Fragen blieb das Mikro oder der Chat. Es gab auch keine Störungen durch nicht eingeladen "Gäste".
Über Moodle ginge BigBlueButton, was aber sehr instabil und ruckelig lief, vor allem wenn sich viele andere Nutzer ebenfalls auf dem Moodleserver tummelten.
Hoffentlich bleiben die Schulen offen, nur max. 70% der Schüler waren durch Moodle erreichbar und Online-Unterricht kann die normale Schule nicht ersetzen
 
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