DrWindows
Redaktion
Microsoft Teams darf an hessischen Schulen weiter genutzt werden – Ausschreibung wird wiederholt
von Martin Geuß
Das hessische Kultusministerium wollte mit gutem Beispiel voran gehen und eine datenschutzkonforme Lösung für Videokonferenzen und Distanzunterricht etablieren. Microsoft Teams, Zoom und andere Lösungen von US-Anbietern wollte man in diesem Zusammenhang verbannen. Nun muss die Ausschreibung laut einem Gerichtsurteil neu gestartet werden. Das Urteil wiederum wirft kein allzu gutes Licht auf die zuständigen Behörden.
Im April hatte Hessen seine Absicht öffentlich gemacht. Die Duldung von Teams, Zoom und Co. sollte zum 31. Juli 2021 auslaufen, zum neuen Schuljahr wollte man im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung einen neuen Anbieter finden.
In der Tat wurde zügig ein passender Anbieter gefunden und diesem wurde der Zuschlag erteilt. Ein anderes, ebenfalls an der Ausschreibung beteiligtes Unternehmen klagte jedoch gegen die Vergabe und bekam Recht. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen (via RA Bahr). Das Vergabeverfahren wird durch diese Entscheidung „auf den Stand der Ausschreibung zurückgesetzt“, das heißt man ist wieder so weit, wie man es Anfang April war.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Duldung der Dienste, die man eigentlich los werden möchte, nochmals verlängert werden muss, denn sonst hätte man ja überhaupt kein funktionierendes Werkzeug mehr.
Es hat den Anschein, als sei bei der Ausschreibung nicht sorgfältig genug gearbeitet worden. Das OLG Frankfurt schreibt nämlich in seiner Pressemitteilung:
Das Land sei bei der Eignungsprüfung von einem intransparenten Begriff des Videokonferenzsystems ausgegangen, denn es habe angenommen, dass auch solche Produkte referenziert werden dürften, die noch nicht einmal die Kernelemente der ausgeschriebenen Leistung beinhalteten. Zu den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung gehöre jedenfalls eine Mindestanzahl an gleichzeitig unterstützten Videokonferenzräumen (diese repräsentieren die Klassenzimmer), in denen alle Teilnehmer in Klassenstärke sichtbar seien bei browsergestützter Arbeitsweise.
Die Referenz des Bieters, der nach Einschätzung des Landes den Zuschlag erhalten sollte, habe keine im Ansatz vergleichbare Leistung zum Gegenstand gehabt.
Liest sich leider so, als sei es in erster Linie darum gegangen, schnell ein Ergebnis zu präsentieren, ohne wirklich sicherzustellen, dass die ausgewählte Lösung in der Praxis auch den Anforderungen gerecht wird.
Auf dem Blog Microsoft 365 für Lehrer von Stefan Malter findet sich außerdem eine chronologische Zusammenfassung der Ereignisse der letzten Monate, die diesen Eindruck noch verstärkt.
Hinweis: Der Artikel wird möglicherweise nicht vollständig angezeigt, eingebettete Medien sind in dieser Vorschau beispielsweise nicht zu sehen.
Artikel im Blog lesen
von Martin Geuß

Das hessische Kultusministerium wollte mit gutem Beispiel voran gehen und eine datenschutzkonforme Lösung für Videokonferenzen und Distanzunterricht etablieren. Microsoft Teams, Zoom und andere Lösungen von US-Anbietern wollte man in diesem Zusammenhang verbannen. Nun muss die Ausschreibung laut einem Gerichtsurteil neu gestartet werden. Das Urteil wiederum wirft kein allzu gutes Licht auf die zuständigen Behörden.
Im April hatte Hessen seine Absicht öffentlich gemacht. Die Duldung von Teams, Zoom und Co. sollte zum 31. Juli 2021 auslaufen, zum neuen Schuljahr wollte man im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung einen neuen Anbieter finden.
In der Tat wurde zügig ein passender Anbieter gefunden und diesem wurde der Zuschlag erteilt. Ein anderes, ebenfalls an der Ausschreibung beteiligtes Unternehmen klagte jedoch gegen die Vergabe und bekam Recht. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen (via RA Bahr). Das Vergabeverfahren wird durch diese Entscheidung „auf den Stand der Ausschreibung zurückgesetzt“, das heißt man ist wieder so weit, wie man es Anfang April war.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Duldung der Dienste, die man eigentlich los werden möchte, nochmals verlängert werden muss, denn sonst hätte man ja überhaupt kein funktionierendes Werkzeug mehr.
Es hat den Anschein, als sei bei der Ausschreibung nicht sorgfältig genug gearbeitet worden. Das OLG Frankfurt schreibt nämlich in seiner Pressemitteilung:
Das Land sei bei der Eignungsprüfung von einem intransparenten Begriff des Videokonferenzsystems ausgegangen, denn es habe angenommen, dass auch solche Produkte referenziert werden dürften, die noch nicht einmal die Kernelemente der ausgeschriebenen Leistung beinhalteten. Zu den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung gehöre jedenfalls eine Mindestanzahl an gleichzeitig unterstützten Videokonferenzräumen (diese repräsentieren die Klassenzimmer), in denen alle Teilnehmer in Klassenstärke sichtbar seien bei browsergestützter Arbeitsweise.
Die Referenz des Bieters, der nach Einschätzung des Landes den Zuschlag erhalten sollte, habe keine im Ansatz vergleichbare Leistung zum Gegenstand gehabt.
Liest sich leider so, als sei es in erster Linie darum gegangen, schnell ein Ergebnis zu präsentieren, ohne wirklich sicherzustellen, dass die ausgewählte Lösung in der Praxis auch den Anforderungen gerecht wird.
Auf dem Blog Microsoft 365 für Lehrer von Stefan Malter findet sich außerdem eine chronologische Zusammenfassung der Ereignisse der letzten Monate, die diesen Eindruck noch verstärkt.
Hinweis: Der Artikel wird möglicherweise nicht vollständig angezeigt, eingebettete Medien sind in dieser Vorschau beispielsweise nicht zu sehen.
Artikel im Blog lesen