Maddes
gehört zum Inventar
Entgegen gerichtlicher Anordnungen und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin werden über den Web-Shop www.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger vertrieben. Gerichtsvollzieher und Beamte des Landeskriminalamts Berlin hatten bereits bei der ehemaligen Betreiberin des Web-Shops mehrere Tausend Datenträger gefälschter Microsoft Windows-Betriebssysteme sichergestellt. Microsoft musste feststellen, dass auch die neuen Betreiber von weiterhin gefälschte Datenträger vertreiben. Aus diesem Grund warnt Microsoft nun vor dem Kauf von gefälschter Marken-Software auf softwarebilliger.de. Kunden des Webshops, die unsicher sind, ob sie Fälschungen erworben haben, bietet Microsoft an, ihre Computerprogramme auf Echtheit zu überprüfen.
Im vergangenen Jahr ist Microsoft durch diverse Einsendungen darauf aufmerksam geworden, dass über softwarebilliger.de gefälschte Datenträger des Betriebssystems Microsoft Windows 7 verkauft wurden. Microsoft erwirkte darauf hin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 390/11) gegen die damalige Betreiberin des Webshops und stellte Strafantrag gegen ihren Geschäftsführer. Bei einer Durchsuchung des Lagers der damaligen Betreiberin in Berlin im August 2011 durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin wurden neben originalen Datenträgern auch mehrere Tausend gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen sichergestellt.
Verkauf von Fälschungen geht weiter
Bereits eine Woche nach der ersten Durchsuchung wurde über die Website erneut ein gefälschter Datenträger mit dem Computerprogramm „Microsoft Windows XP” vertrieben. Verkäufer war aber nicht mehr die ursprüngliche Betreiberin der Seite, sondern ein anderes Unternehmen, das den Webshop übernommen hatte und bis heute betreibt. Daraufhin erwirkte Microsoft gegen die neue Betreiberin ebenfalls eine einstweilige Verfügung (LG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2011, Az.: 2-03 O 474/11) und stellte einen weiteren Strafantrag. Auch bei der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung wurden gefälschte Datenträger mit dem Programm „Microsoft Windows XP” sichergestellt. All dies hielt die neue Betreibergesellschaft nicht davon ab, auch nach der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung, mehrfach gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen zu vertreiben.
Rechtsmittel der Betreiber von softwarebilliger.de blieben bislang erfolglos
Gegen die erste einstweilige Verfügung haben die ursprüngliche Betreiberin sowie deren Geschäftsführer bislang erfolglos Rechtsmittel eingelegt. So wurde die erste einstweilige Verfügung gegen die Firma durch das Urteil des Landgericht Frankfurt vom 21.09.2011 bestätigt (Az.: 2-06 O 390/11). Über die dagegen eingelegte Berufung wurde noch nicht entschieden. Im Strafverfahren gegen den Geschäftsführer bestätigten zudem das Amtsgericht Tiergarten sowie das Landgericht Berlin in höherer Instanz den Beschluss der Beschlagnahme durch das Landeskriminalamt. Auch die neue Betreiberin hat gegen die sie betreffende einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bisher besteht die einstweilige Verfügung weiter.
Microsoft-Produkte auf Echtheit überprüfen
Microsoft bietet grundsätzlich allen Kunden an, die Computerprogramme des Unternehmens erworben haben, diese kostenlos auf Echtheit überprüfen zu lassen. Hierzu müssen der Datenträger, sämtliche Unterlagen über den Erwerb und eine eidesstattliche Versicherung über den Erwerbsvorgang beigefügt werden. Genaue Informationen erhalten Kunden unter REDIRECT - Microsoft Deutschland GmbH. Microsoft empfiehlt Kunden, die über softwarebilliger.de Microsoft Produkte erworben haben, diese von Microsoft auf ihre Echtheit überprüfen zu lassen.
Quelle: Pressemitteilung Microsoft
Nachtrag vom 13.04.12:
www.drwindows.de/windows-news/53216-maulkorb-fuer-microsoft-im-streit-mit-softwarebilliger.html
Im vergangenen Jahr ist Microsoft durch diverse Einsendungen darauf aufmerksam geworden, dass über softwarebilliger.de gefälschte Datenträger des Betriebssystems Microsoft Windows 7 verkauft wurden. Microsoft erwirkte darauf hin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 390/11) gegen die damalige Betreiberin des Webshops und stellte Strafantrag gegen ihren Geschäftsführer. Bei einer Durchsuchung des Lagers der damaligen Betreiberin in Berlin im August 2011 durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin wurden neben originalen Datenträgern auch mehrere Tausend gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen sichergestellt.
Verkauf von Fälschungen geht weiter
Bereits eine Woche nach der ersten Durchsuchung wurde über die Website erneut ein gefälschter Datenträger mit dem Computerprogramm „Microsoft Windows XP” vertrieben. Verkäufer war aber nicht mehr die ursprüngliche Betreiberin der Seite, sondern ein anderes Unternehmen, das den Webshop übernommen hatte und bis heute betreibt. Daraufhin erwirkte Microsoft gegen die neue Betreiberin ebenfalls eine einstweilige Verfügung (LG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2011, Az.: 2-03 O 474/11) und stellte einen weiteren Strafantrag. Auch bei der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung wurden gefälschte Datenträger mit dem Programm „Microsoft Windows XP” sichergestellt. All dies hielt die neue Betreibergesellschaft nicht davon ab, auch nach der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung, mehrfach gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen zu vertreiben.
Rechtsmittel der Betreiber von softwarebilliger.de blieben bislang erfolglos
Gegen die erste einstweilige Verfügung haben die ursprüngliche Betreiberin sowie deren Geschäftsführer bislang erfolglos Rechtsmittel eingelegt. So wurde die erste einstweilige Verfügung gegen die Firma durch das Urteil des Landgericht Frankfurt vom 21.09.2011 bestätigt (Az.: 2-06 O 390/11). Über die dagegen eingelegte Berufung wurde noch nicht entschieden. Im Strafverfahren gegen den Geschäftsführer bestätigten zudem das Amtsgericht Tiergarten sowie das Landgericht Berlin in höherer Instanz den Beschluss der Beschlagnahme durch das Landeskriminalamt. Auch die neue Betreiberin hat gegen die sie betreffende einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bisher besteht die einstweilige Verfügung weiter.
Microsoft-Produkte auf Echtheit überprüfen
Microsoft bietet grundsätzlich allen Kunden an, die Computerprogramme des Unternehmens erworben haben, diese kostenlos auf Echtheit überprüfen zu lassen. Hierzu müssen der Datenträger, sämtliche Unterlagen über den Erwerb und eine eidesstattliche Versicherung über den Erwerbsvorgang beigefügt werden. Genaue Informationen erhalten Kunden unter REDIRECT - Microsoft Deutschland GmbH. Microsoft empfiehlt Kunden, die über softwarebilliger.de Microsoft Produkte erworben haben, diese von Microsoft auf ihre Echtheit überprüfen zu lassen.
Quelle: Pressemitteilung Microsoft
Nachtrag vom 13.04.12:
www.drwindows.de/windows-news/53216-maulkorb-fuer-microsoft-im-streit-mit-softwarebilliger.html
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: