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NRW-Bildungsministerium: Verbot von Microsoft 365 an Schulen nicht sinnvoll

DrWindows

Redaktion
NRW-Bildungsministerium: Verbot von Microsoft 365 an Schulen nicht sinnvoll
von Martin Geuß
Microsoft 365 App Logo


Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) Nordrhein-Westfalen hält ein Verbot von Microsoft 365 an Schulen für nicht sinnvoll. Die datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen allerdings weiter.

In der Vergangenheit wurde über den Einsatz von Microsoft 365 im Unterricht vielfach und kontrovers diskutiert. Die Datenschützer der jeweiligen Länder haben in ihren Bewertungen zwar leichte Unterschiede, der Tenor ist aber einhellig: Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird Microsoft 365 als mindestens bedenklich bewertet. Diverse Vorstöße, die zugehörige Software von den Schulen zu verbannen, sind bisher dennoch im Sande verlaufen.

In seinen aktualisierten Datenschutz-FAQ (via Twitter / datenschutz-schule.info) kommt das Bildungsministerium von NRW nun zu der Einschätzung, dass „ein generelles Verbot der Verwendung von Microsoft-Produkten derzeit nicht angezeigt“ sei. Das sind ganz neue Töne, allerdings hat das wenig bis nichts mit der datenschutzrechtlichen Bewertung zu tun, vielmehr handelt es sich um eine Grundrechtsabwägung: Datenschutz versus Recht auf Bildung.

Die zu Microsoft 365 gehörige Software sei in Unternehmen und in der Verwaltung sehr weit verbreitet, daher gehöre es für Schulen zu ihrem Bildungsauftrag, auch diese Produkte zu verwenden.

Im Volltext liest sich das dann so:

„Andererseits ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Produktfamilie MS 365 um in Wirtschaft und Verwaltung weit verbreitete Anwendungen handelt. Insofern ist zu berücksichtigen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule (§ 2 SchulG) auch den Aspekt des digitalen Kompetenzerwerbs beinhaltet, um für ein Studium und für berufliche Handlungsfähigkeit in einer digitalisierten Welt zu befähigen. Zudem waren bzw. sind einzelne Anwendungen, trotz offener datenschutzrechtlicher Fragestellungen, zur Organisation und Durchführung z.B. von digital erteiltem Distanzunterricht vielfach unumgänglich. Insoweit ist die Verpflichtung leitend, den – verfassungsmäßigen – Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf Bildung erfüllen zu können; im Kern handelt es sich also um eine Grundrechtsabwägung. Aus Sicht des MSB ist somit insgesamt ein generelles Verbot der Verwendung von MS-Produkten weiterhin derzeit nicht angezeigt.

Das Ministerium weist allerdings gleichzeitig darauf hin, dass die „datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Nutzung von MS 365-Produkten“ unabhängig davon weiterhin Bestand haben. Die Empfehlung lautet nach wie vor, Logineo NRW zu beschaffen und zu nutzen. Mit der obigen Formulierung erlaubt man die Nutzung von M365 aber sozusagen durch eine nun weit geöffnete Hintertür.


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Ich finde es gut, dass es auch Mal von der praktischen Seite angegangen und laut ausgesprochen wird. Dass sie auch die Datenschutz Bedenken nicht wegwischen ist fair und sinnvoll, wie man auch immer dazu steht.

Jetzt hab ich aber Mal versucht herauszufinden was denn das genannte System Logineo NRW sein soll. Da steckt ja auch Moodle mit drin, bin ich persönlich kein Fan von. Aber ob das wirklich so 100%ig Datenschutzkonform ist kann ich mir fast nicht vorstellen. Denn dann dürften die Daten dieser Platform auch über keinen internationalen Internetknoten gehen, was ich glaube, dass das nahezu unmöglich auszuschließen ist.

Naja die DSGVO ist momentan eigentlich auch nur dazu da um jeden auf die Finger zu hauen und zu sagen so geht es nicht. Aber wie es gehen soll weiß keiner, denn dann ist es nicht mehr DSGVO Konform.

Idee : lasst sie uns Mal für drei Tage in Deutschland anwenden, vom kleinen Privatmann bis hinein in den Bundestag. Deutschland würde an seiner eigenen Verordnung endgültig kaputt gehen
 
Ich bin tendenziell schockiert.
Positiv in Schockstarre.

Da kommt tatsächlich etwas intelligentes und sinnvolles im Sinne der Kinder und Jugend.
👏🙌

Vielen Dank an den/diejenigen, welche diese Erkenntnis öffentlich machen.
Großartig. 🎉
 
Aber die Vorwürfe reißen nicht ab, mit dem Daten saugen.

Konkret entdeckte man, dass Windows im Zuge des Experiments Daten-Verbindungen zu vielen Online-Diensten Microsofts herstellte, darunter MSN, die Suchmaschine Bing und Windows Update. Ohne vorherige Zustimmung des Nutzers gab es aber auch einen Datenaustausch mit Drittanbietern wie Steam, McAfee und dem Marktforschungs-Unternehmen Comscore. Aber auch verschiedene Werbeanbieter standen von Beginn an in Kontakt mit dem werksfrischen Windows.
 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein nacktes Windows nicht zu Steam oder McAfee funkt. Wenn der Test also mit einem OEM-Notebook durchgeführt wurde, ist er nicht viel wert. Der Rest ist ja nur Altbekanntes.
 
Was ein frisch installiertes Windows an relevanten Daten weitergeben kann, ist mir schleierhaft.

Grenzt für mich an Verfolgungswahn.
 
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