G
Gelöschtes Mitglied 120409
Gast
Es wurde doch schon eine Leistung erbracht, die Abbuchung.
Nee, Spaß bei Seite. Es besteht ja schon eine Verbindung zum Internet, damit ist ein Teil des Vertrages erfüllt und somit besteht eine Berechtigung zur Abbuchung. Das es eine Rückerstattung für die nicht erfüllten Leistungen gibt ist selbst redend, nur was nützt es mir wenn ich nicht telefonieren kann.
Nee, Spaß bei Seite. Es besteht ja schon eine Verbindung zum Internet, damit ist ein Teil des Vertrages erfüllt und somit besteht eine Berechtigung zur Abbuchung. Das es eine Rückerstattung für die nicht erfüllten Leistungen gibt ist selbst redend, nur was nützt es mir wenn ich nicht telefonieren kann.