Was nach dem 29. Juli passiert, weiß bisher nur Microsoft. Orientieren kann man sich nur am Kleingedruckten auf den Upgrade-Webseiten und die lassen derzeit nur den Schluß zu, daß ein Hardwarewechsel nach o.g. Datum zum Verlust der Aktivierung führt. Die deutsche oder europäische Gesetzgebung, die hier m.E. fälschlicherweise immer wieder angeführt wird, wird Microsoft erst einmal nicht interessieren und im Zweifel wird jemand klagen müssen.
Auch mit mehr als einer digitalen Berechtigung auf einem PC sollte man vorsichtig sein. Je nachdem was Microsoft zusätzlich zur digitalen Berechtigung speichert, könnte es schwierig sein mehr als eine dieser Berechtigungen pro Rechner zu verwalten. Günter Born hat schon mal die Frage aufgeworfen, ob möglicherweise der Key, der zum Upgrade verwendet wurde, mit auf den Microsoft-Servern gespeichert wird. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht.
Nur ein Rückgang zum alten System ist dann nicht mehr möglich mit dem Key.
Das stimmt nach meinen Informationen nicht. Die alte Lizenz verfällt nicht. Dahingehend verhält sich das Upgrade wie die Upgrades bei vorherigen Windowsversionen. Man kann entweder Windows 10 auf dem einzig zulässigen Gerät oder das alte System (Windows 7/8.1) auf jedem anderen Rechner verwenden. Die alte Lizenz behält ihre Eigenschaften, d.h. mit dem Product-Key sollte man Windows 7 bzw. 8.1 auf einem beliebigen PC installieren können, wenn man das Windows 10 nicht weiterverwenden möchte. Einzig bei im Bios gespeicherten Keys von Windows 8.1 ist man u.U. auch an die Hardware gebunden.