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Die Bing Maps Abmahnung und was daraus wurde

Unsere Stammleser werden sich erinnern: Anfang März erreichte mich eine Abmahnung, weil ich in einem Artikel aus dem Jahr 2012 über ein Update bei Bing Maps einen Screenshot verwendet habe, um einen vorher/nachher-Vergleich durchzuführen. Die Firma Blom sah dadurch ihre Urheberrechte verletzt und verlangte Schadenersatz und Anwaltskosten. Ich hatte Euch seinerzeit von 1.700 Euro berichtet, die ich bezahlen soll, aber ich hatte das Schreiben im ersten Durchgang nicht genau genug angeschaut: In Summe ging es um 2.400 Euro, die ich zahlen sollte, was ich natürlich nicht vor hatte.

Ich wies die Abmahnung in einer ersten Antwort an die absendende Kanzlei zunächst zurück und informierte mich, denn ich konnte ja nicht einmal wissen, ob die Firma Blom wirklich die Rechte an dem Bild besitzt. Es stellte sich schnell heraus, dass dies der Fall ist, und dass Microsoft dieses Bildmaterial für Bing Maps lizenziert hat.

Grundsätzlich ist das Vervielfältigen dieses Materials in der Tat nicht zulässig, weil durch das Urheberrecht geschützt, das war dann ebenfalls schnell klar. Von Microsoft selbst konnte ich keine Hilfe erwarten, denn die sind ja nur Lizenzpartner von BLOM.

Im Urheberrechtsgesetz gibt es aber den Paragraphen 51, der regelt das so genannte Zitatrecht. Bindet man ein fremdes Werk teilweise in ein eigenes ein, so ist das zulässig. Dieser Paragraph könnte hier grundsätzlich zur Anwendung kommen, und da liegt das große Problem: Er könnte – muss aber nicht. Mein Anwalt, der mich in dieser Sache beriet, legte mir dar, dass man damit vor Gericht durchaus Chancen auf einen Sieg hätte – es aber ebenso gut in die Hose gehen kann.

Das alleine hätte mich nicht einmal abgeschreckt. Ich habe in der Tat überlegt, es dennoch auf einen Prozess ankommen zu lassen, denn die Frage, ob man im Rahmen der Online-Berichterstattung auf diese Weise fremdes Material verwenden darf, ist ja durchaus von grundsätzlichem Interesse. Ich habe auf diesem Gebiet aber leider genug Erfahrung, um zu wissen: In aller Regel will ein Richter nicht entscheiden müssen, in solchen Fällen wird fast immer auf einen Vergleich gedrängt. Und wer den ablehnt, macht sich unbeliebt und hat dementsprechend schlechte Karten.

Zähneknirschend, weil immer noch im Recht fühlend, einigte ich mich schließlich mit der gegnerischen Partei auf einen außergerichtlichen Vergleich und bezahlte rund die Hälfte der ursprünglich geforderten Summe. Es war unter Abwägung aller Fakten eine Entscheidung der Vernunft, der Krieger in mir rebelliert immer noch dagegen.

Wenn man eine Seite wie diese betreibt und sich an deren Popularität erfreut, dann gehören solche Themen zum Geschäftsrisiko. Es war nicht das erste Mal, dass mich derart unerfreuliche Post erreichte, und es wird nicht das letzte Mal gewesen sein. Während ich diese Zeilen schreibe, ärgere ich mich nochmal über die Geschichte, aber dann kommt der Haken dran und wir wenden uns wieder den angenehmen Dingen des Lebens zu.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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