@Martin
"DSGVO-konform bist du natürlich von Anfang an unterwegs, weil du dir ja die Lizenz- und Datenschutzbedingungen aufmerksam durchgelesen und sie akzeptiert hast."
"Ich persönlich halte diese Diskussionen für übertrieben, habe mich aber auch schon öfter gefragt, warum man nicht einfach einen Schalter anbietet, der standardmäßig an ist und auf Wunsch ausgeschaltet werden kann."
Gerade das ist eben nicht DSGVO konform, weil eine Datenerhebung nicht Opt-Out sondern immer Opt-In sein muss.
Weiterhin muss die Einwilligung in eindeutiger und unmissverständlicher Weise erfolgen und das ist bei der Zustimmung der EULA während einer Software Installation nicht gegeben.
Siehe dazu auch den Erwägungsgrund 32 zum Art. 7 DSGVO:
"Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen.
[...]
Wird die betroffene Person auf elektronischem Weg zur Einwilligung aufgefordert, so muss die Aufforderung in klarer und knapper Form und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes, für den die Einwilligung gegeben wird, erfolgen."
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-32/
Microsoft kommt daher mit diesen Datenschutz-Popups endlich einer DSGVO Konformität nach.