build10240
gehört zum Inventar
Laß das doch einfach mit den Urteilen, wenn Du so gar keine Ahnung hast und ständig nicht zu Deinen Thesen passende Urteile zitierst. Im übrigen sind die neusten Urteile sogar auf Microsofts Seite und die Händler haben es gar nicht mehr so einfach Windows rechtskonform gebraucht zu verkaufen. Ein Urteil von 2000 ist heute sowieso nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht, denn Grundsatzurteile zu dem Thema gab es seitdem sowohl aus Karlsruhe als auch aus Straßburg eine Reihe mehr.
Es geht hier nicht um irgendwelche Händler und deren Urteile, sondern einfach um die Tatsache, daß ein z.B. Acer Aspire XC600G zusammen mit Windows 8.1 verkauft wurde. Für den Kunden ist nirgendwo im Angebot, in den Nutzungsbedingungen oder sonstwo ersichtlich, daß dieses Windows an den PC gebunden ist. Wenn der mit Windows auf einen anderen Rechner umziehen will, ist das sein gutes Recht. Formal wären jetzt Händler, ggf. auch Acer in der Pflicht zumindest in der Gewährleistungsfrist dem Kunden ein unabhängiges Windows zu liefern, denn das ist ganz klar ein Mangel. Wenn der Kunde aber problemlos den Key auslesen und auf einem anderen Gerät verwenden kann, ist das genauso rechtmäßig. Dafür daß Microsoft, Acer und der Händler eine unpassende Methode gewählt haben, kann der Kunde nichts.
Es geht hier nicht um irgendwelche Händler und deren Urteile, sondern einfach um die Tatsache, daß ein z.B. Acer Aspire XC600G zusammen mit Windows 8.1 verkauft wurde. Für den Kunden ist nirgendwo im Angebot, in den Nutzungsbedingungen oder sonstwo ersichtlich, daß dieses Windows an den PC gebunden ist. Wenn der mit Windows auf einen anderen Rechner umziehen will, ist das sein gutes Recht. Formal wären jetzt Händler, ggf. auch Acer in der Pflicht zumindest in der Gewährleistungsfrist dem Kunden ein unabhängiges Windows zu liefern, denn das ist ganz klar ein Mangel. Wenn der Kunde aber problemlos den Key auslesen und auf einem anderen Gerät verwenden kann, ist das genauso rechtmäßig. Dafür daß Microsoft, Acer und der Händler eine unpassende Methode gewählt haben, kann der Kunde nichts.