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[gelöst] Windows aktivieren bei neuem Laptop mit lokalem Konto

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Laß das doch einfach mit den Urteilen, wenn Du so gar keine Ahnung hast und ständig nicht zu Deinen Thesen passende Urteile zitierst. Im übrigen sind die neusten Urteile sogar auf Microsofts Seite und die Händler haben es gar nicht mehr so einfach Windows rechtskonform gebraucht zu verkaufen. Ein Urteil von 2000 ist heute sowieso nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht, denn Grundsatzurteile zu dem Thema gab es seitdem sowohl aus Karlsruhe als auch aus Straßburg eine Reihe mehr.

Es geht hier nicht um irgendwelche Händler und deren Urteile, sondern einfach um die Tatsache, daß ein z.B. Acer Aspire XC600G zusammen mit Windows 8.1 verkauft wurde. Für den Kunden ist nirgendwo im Angebot, in den Nutzungsbedingungen oder sonstwo ersichtlich, daß dieses Windows an den PC gebunden ist. Wenn der mit Windows auf einen anderen Rechner umziehen will, ist das sein gutes Recht. Formal wären jetzt Händler, ggf. auch Acer in der Pflicht zumindest in der Gewährleistungsfrist dem Kunden ein unabhängiges Windows zu liefern, denn das ist ganz klar ein Mangel. Wenn der Kunde aber problemlos den Key auslesen und auf einem anderen Gerät verwenden kann, ist das genauso rechtmäßig. Dafür daß Microsoft, Acer und der Händler eine unpassende Methode gewählt haben, kann der Kunde nichts.
 
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@Build10240
Laß das doch einfach mit den Urteilen, wenn Du so gar keine Ahnung hast und ständig nicht zu Deinen Thesen passende Urteile zitierst.
Ich beziehe mich nur auf ein einziges Urteil und nicht ständig auf unterschiedliche.
Es tut nichts zur Sache, wie alt ein Urteil ist, sondern ob es rechtskräftig ist. Es gibt bei uns sogar noch rechtsverbindliche Urteile und Gesetze aus der Zeit Kaiser Wilhelms II. und auch die sind noch rechtsverbindlich.

Wenn es anderslautende oder abweichende Rechtssprechungen zu dem Thema gibt, die allgemein verbindlich sind, dann immer her damit. Mir ist keine bekannt.

Und auch du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden, worum es hierbei geht. Nämlich um den Unterschied in Bezug auf den Handel und der Nutzung.
Dass es einen Unterschied, vor allem rechtlich gesehen, von Retail- zu OEM-Lizenzen gibt, das wird ebenfalls gerne ignoriert.

Hier scheint es wieder mal nur darum zu gehen, einen anderen bloßzustellen und als Nullchecker abzuwerten.
Ich erkenne hier ja bei dem Großteil der Nutzer deren technisches Verständnis und IT-Fachkompetenz an. Was das Rechtsverständnis und das Subsumieren von Gesetzen angeht, habe ich allerdings so meine Zweifel.

Damit lasse ich es aber jetzt gut sein.
 
Nun noch meinen Vers dazu :)

In Beitrag 8 steht eine Telefonnummer, dort kann man anrufen und sich erkundigen, ob es statthaft ist oder nicht, letzten Endes hat MS die Hände und Füße drauf ob so ein Key, woher auch immer, angenommen wird oder nicht.

Ob es dann rechtens ist erfährt man auch schon wenn der Key gar nicht vom System angenommen wird, weil unrechtmäßig oder gesperrt oder ungültig,

In dem Falle muss man sich einen neuen Key besorgen, oder einen Anwalt konsultieren, der sich damit auskennt? ;) , was ist denn dann teurer? Einen Key für 40 € oder ein Beratungsgespräch beim Anwalt? :)
 
Wenn es anderslautende oder abweichende Rechtssprechungen zu dem Thema gibt, die allgemein verbindlich sind, dann immer her damit. Mir ist keines bekannt.
In erster Linie gelten bei uns immer noch die Gesetze. Urteile sind nicht von nöten, wenn die Gestzeslage wie hier eindeutig ist.
 
Damit ist nun alles gesagt, nur noch nicht von jedem, aber tut auch nicht mehr nötig weil..

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