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Artikel: Urteil: Weiterverkauf von nicht aktivierter Software zulässig

Die Sache ist doch die: Verkaufe ich mein Auto, dann ist es weg und ich kann es nicht mehr nutzen.
Verkaufe ich Software, dann kam ich danach weiterhin eine nutzbare Kopie auf meinem Rechner haben. Der Key könnte 2 gleiche Kopien bei unterschiedlichen Nutzern aktivieren.
Um das zu verhindern, muss entweder eine technische Lösung geschaffen werden (was nicht immer einfach bzw. Userfreundlich ist) oder es muß zumindest in der Rechtsprechung geregelt werden.
 
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Ich weiß nicht wo das Problem ist Software auf einem neuen Rechner zu aktivieren und die Lizenz auf der anderen alten Hardware zu deaktivieren. Bei Antivirenprogramm auch möglich. Es geht den Herstellern nur darum jedem die Software zu verkaufen.Und das ist meiner Meinung schon kriminell. Die Hersteller kopieren nur ihre Programme.Ein Schreiner muß zb.einen Tisch immer wieder neu herstellen. Der geht nicht so mal zu kopieren.
 
Nach Meinung der Softwarehersteller verkaufen sie nur die Nutzungsrechte der Software an einen Kunden. Wenn er diese Software nicht mehr nutzt verfällt auch das Nutzungsrecht. Also kann man ja theor. nichts mehr weiter verkaufen weil es nicht mehr da ist.
In der Auffassung der User ist das Nutzungsrecht an den Datenträger gebunden. Wenn ich den weiter veräußere hat der Käufer auch das Recht diese Software zu nutzen.
Da Prallen halt zwei Philosophien aufeinander. Daher hat die Rechtsprechung mal der einen und mal der anderen Seite recht gegeben. Da dies halt für die jeweilige Lizenz immer geprüft werden muss.
 
Einfache Sache: Kaufe ich eine Software, gehört das Nutzungsrecht zu 100% mir. Nicht das Recht die Software zu verändern oder zu duplizieren. Nutze ich die Software nicht mehr, kann ich sie verkaufen und das Recht zur Nutzung geht zu 100% auf den Käufer über. Jede andere Form von spinnerischen AGB sollten per Grundsatzurteil ausgeschlossen werden. Jane
 
Ich weiß nicht wo das Problem ist Software auf einem neuen Rechner zu aktivieren und die Lizenz auf der anderen alten Hardware zu deaktivieren.
Wenn es denn jeder machen würde. Ohne Kontrolle kann jeder die Software auf mehr als einem Rechner installieren und es ist das Recht des Softwareherstellers, daß die Software nur zu den Bedingungen verwendet wird, die er festlegt. Das derzeitige System der Aktivierung ist für die Hersteller ein Kompromiß zwischen der zumutbaren Gängelung der ehrlichen Nutzer und dem Verhindern von Illegalen Verwendungen.

Es geht den Herstellern nur darum jedem die Software zu verkaufen. Und das ist meiner Meinung schon kriminell.
Das ist doch legitim. Niemand zwingt Dich diese Software zu kaufen, tust Du es doch, dann zu den Bedingungen des Herstellers.

Die Hersteller kopieren nur ihre Programme.Ein Schreiner muß zb.einen Tisch immer wieder neu herstellen. Der geht nicht so mal zu kopieren.
Es gibt eben einen Unterschied zwischen Sachen und anderen Dingen. Das heißt aber nicht, daß man für diese Nicht-Sachen nicht trotzdem Geld verlangen darf. Die Software läßt sich nämlich i.d.R. nicht kostenlos herstellen. Wo soll das nach Deiner Vorstellung enden? Was darf Geld kosten und was nicht? Ein Auto ist letztendlich in der Massenfertigung auch nur eine Kopie eines anderen. Andererseits ist auch eine Kopie einer Software nicht dieselbe Sache, denn die Daten der Kopie befinden sich auf einem anderen Datenträger.

Ich könnte auch meine gekauften MP3-Dateien beliebig oft vervielfältigen, das ist aber nach dem Gesetz und Gerichtsurteilen nicht gestattet. Der Unterschied zu Software ist, daß die Musikindustrie im Unterschied zu Microsoft gar nicht in der Lage ist die Anzahl der privaten Kopien zu kontrollieren.

Einfache Sache: Kaufe ich eine Software, gehört das Nutzungsrecht zu 100% mir. Nicht das Recht die Software zu verändern oder zu duplizieren. Nutze ich die Software nicht mehr, kann ich sie verkaufen und das Recht zur Nutzung geht zu 100% auf den Käufer über. Jede andere Form von spinnerischen AGB sollten per Grundsatzurteil ausgeschlossen werden. Jane
So einfach ist es eben nicht. Die meisten Aspekte dieser Thematik sind umstritten. Es gibt je nach Sachverhalt und Rechtsgebiet unterschiedliche Interpretationen, was Software ist und was nicht. Grundsätzlich muß es möglich sein, daß jemand Software zu seinen Bedingungen verkauft, solange er sich an geltendes Recht hält.
 
Geltendes Recht muß nicht zwingend auch richtig sein.
Für alle, die sich in ihren Äußerungen immer wieder auf Gesetze beziehen.
 
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