So müssen Nutzer vor der Installation – indem sie die Endnutzervereinbarung akzeptieren – unter anderem einer Schlichtungsklausel zustimmen. Deren Anerkennung verhindert beispielsweise eine Zivilklage. Eine Sammelklage schließt Microsoft in der EULA ebenfalls aus. Dem Zugriff auf den PC, den die empörten Nutzer als „unautorisierten Eingriff“ bezeichnen, haben sie eigenhändig vor der Installation von Windows 10 ebenfalls mit der EULA zugestimmt. Somit hätte ein Großteil der möglichen Beschwerdepunkte vor Gericht keinen Bestand.