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Am Puls von Microsoft

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Wird die Nutzung eines Microsoft-Kontos zum unkalkulierbaren Risiko?

Gibt es einen nativen Evernote Client für Linux oder arbeitest Du dann webbasiert?

Ich werde Webbasiert arbeiten, das klappt bei meinen Tests schon mal ganz gut, aber 90% der Arbeit mache ich über mein Note10+ oder das Tab S6 von Samsung. So gesehen ist es für mich dann auch egal ob ich zB als nächstes Smartphone zB ein XIAOMI oder ein Aplle iPhone kaufe. Anstatt ein Samsung Tablet kann es dann auch ein iPad sein oder eben web basiert via Linux. Es soll einen OpenSource Evernote kompatiblen Editor geben für Linux, aber da würde ich mich nicht drauf einlassen.

@Vectrex71CH
den Schritt zu Evernote wirst du bereuen.

Das glaube ich nicht, denn ich bin eigentlich seit 2013 bei Evernote aber dann "kurz" zu OneNote abgedriftet, weil es im Office365 Paket drinnen ist und ich wurde nie warm damit. Dieses hin und her, und Android kann weniger als die Desktop App und da gabs hin und her mit UWP und normaler Windows Version usw. Ja ich weiss, Evernote hat Probleme und hatte schon öfters den CEO gewechselt als ich die Socken. Aber ich vertraue darauf, dass der neue CEO der sich wirklich Mühe gibt, das ganze in den Griff bekommt. Sie informieren auch immer auf ihrem YouTube Kanal und im Blog wie sie vorankommen mit all den Umbauten. Ich weiss das zu honorieren, diese Offenheit, das Eingestehen von Fehlern und der Versuch es besser zu machen. Darum habe ich gezahlt, und nicht weil ich irgendwie geistig hinterblieben wäre. Sondern weil ich daran glaube und Evernote was feines werden kann.
 
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@OliverL
wenn der Dorfanwalt so einen Fall annimmt, ist der Hilfesuchende der Betrogene.
Denn, wir "Dummie-Menschen" haben sämtliche Terms, Agreements akzeptiert.

Mit anderen Worten,wenn es nicht gelingt Microsoft davon zu überzeugen, daß dem gesperrten User nach Verifizierung von Konto als solchem wenigstens der tatsächliche Grund für die Sperrung benannt werden muß, können nur noch Verbraucherschutzorganisationen Microsoft beikommen. Und der Weg dauert.

Das stimmt nicht, denn ein Anwalt, der deinen simplen Fall vertritt, kann dir sehr wohl zu deinem Recht verhelfen. Und die einseitige Nichterfüllung eines Vertrags ohne Angabe, den du in DE oder der EU geschlossen hast, ohne Angabe konkreter Gründe dafür ist nun mal schon nach BGB nicht zulässig. Wie gesagt, der Sachverhalt ist extrem einfach und von jedem Dorfanwalt mit Leichtigkeit zu erledigen. Vermutlich reicht schon ein Brief an den Gegner. Den muss er ohnehin schreiben, mit der konkreten Forderung, per Einschreiben, mit adäquater Fristsetzung, also üblicherweise 14 Tage, bevor man klagen darf. Forderungstext siehe weiter oben von mir.
 
Tja, und mit dem einfachen Brief und einer simplen Klage ist es nicht getan, denn Microsoft Deutschland wird man nicht verklagen können, sondern nur
Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond, WA 98052-6399
USA
Microsoft - Impressum

Beim Store vielleicht noch:
Microsoft Ireland Operations Limited
One Microsoft Place
South County Business Park
Leopardstown
Dublin 18
Irland
Terms of Sale - Microsoft Store

Denn Microsoft - Impressum_DE bekommt man nur zu sehen, wenn man bestimmte Unterseiten von Microsoft.com aufruft. Ein Brief an und eine Klage gegen die Microsoft Deutschland GmbH wird also nichts bringen, außer ein paar Schenkelklopfer auf der Gegenseite. Und bei einer Klage über Grenzen hinweg, auch wenn die vor einem deutschen Gericht stattfindet, wird's spätestens schwierig, wenn's an die Durchsetzung eines evtl. positiven Urteils geht.
 
Du musst den Vertragspartner verklagen, der auf der Rechnung steht. Und eine solche brauchst du dafür. Hatte ich ganz anfänglich auch geschrieben. Ich habe selbst aber keine solche, man kann sich als Privatanwender aber bestimmt eine anfordern oder herunterladen. Ich vermute, das läuft innerhalb der EU. Wer z. B. Office 365 für 1 Jahr zusammen mit einem Surface im deutschen Store gekauft hat, hat gewiss eine Rechnung downloadbar. Darum muss sich jeder zunächst selbst kümmern.
 
Darum stütze ich meine Hoffnung, für meinen selbst verschuldeten Datenverlust, auf das Datenschutzgesetz. Die sollte gelten, da mir die Dienstleistung in meinem Land angeboten wurde in lokaler Währung. In ihren bedingungen erwähnt MSFT zähneknirschend in Klammern, dass sie im Falle von entsprechenden Gesetzen die Daten eben dann doch noch raus rücken. Der Datenschutz-Part von MSFT antwortet aber auch seit einer Woche nicht, in paar Tagen folgt dann die Anforderung gem. Voralge des Bundes per Einschreiben. Gekauft hatte ich zum Glück nicht viel, bei den meisten Anbietern konnte ich auch die hinterlegte Mailadresse inzwischen ändern, was in jedem Fall so bleibt. Ich bin entsetzt ab dem Verhalten von MSFT, bei kleinigkeiten ist der Support echt brauchbar.

Rechnung Downloadbar... Irgendwo im gesperrten Konto. Viel Spass :)
 
@zeromaster: du verwechselst Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung - alles hat nichts miteinander zu tun.
Wenn du keine Datensicherung hattest, so regelt davon nichts die EU-DSGVO. Und meiner Kenntnis nach sind auch nur die Daten im OneDrive for Business ausschließlich in EU-Rechenzentren, weil Privatpersonen mit ihren Daten (auch personenbezogenen) hierzu keine Verpflichtung haben (laut EU-DSGVO oder auch vormals Bundesdatenschutzgesetzt).
In der Tat: wenn man sich seine Rechnungen (egal ob Papier oder elektronisch) nicht schon immer sofort lokal sichert, hat man natürlich verloren, wenn es den Anbieter, der die Rechnung ausgestellt hat, nicht mehr gibt, oder der damit nicht mehr herausrücken will. Vielleicht gibt es aber zumindest eine Bestell- oder Auftragsbestätigungs-E-Mail mit diesen Daten. Auch das würde, je nach Empfänger-E-Mail, natürlich ebenfalls voraussetzen, dass man von seinem Postfach (bzw. seinen Postfächern) regelmäßige Datensicherungen erstellt (hat)...
Wer das bislang noch nicht alles tut und hier vielleicht nicht Betroffener ist, sollte sich das dennoch vielleicht mal zu Gemüte führen. Ist wie bei Handwerkern und Papierrechnungen. Die sollte man genau so archivieren (wie die elektronischen) und sich nicht nur darauf verlassen, dass man sie ja vielleicht als (dann ggf. kostenpflichtige) Kopie nochmals nachverlangen kann. Denn jede Firma muss ihre Rechnungen 10 Jahre lang archivieren. Die Rechnung ist also definitiv noch im Originallaut vorhanden, aber üblicherweise nicht kostenlos erhältlich, wenn man seine eigene Ausfertigung nicht archiviert hat.
 
Ich verwechsle da nichts, das CH Datenschutzgesetz erlaubt mir die Herausgabe aller über mich gespeicherten Daten zu verlangen, die Unternehmen sind dann zur Herausgabe verpflichtet. Ob und wie sich Microsoft da drücken will... werden wir dann sehen. Ob das deutsche Gesetz so einen Passus kennt, ist mir nicht bekannt.
 
Ok, das mag sein. In Deutschland beinhaltet die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO die Herausgabe und Nennung aller personenbezogenen Daten, die man der Firma selbst gekannt hat, nicht aber z. B. eine vollständige Übermittlung aller Rechnungs-, Lieferscheinkopien etc. bei Handelsunternehmen. Und je nach Vertragsbedingungen übernimmt Microsoft ggf. auch keine Gewähr für den Bestand deiner selbst hochgeladen Cloud-Daten, darf sie z. B. jederzeit löschen, durch Unfall oder auch mutwillig, wenn sie meinen, dein Vertrag sei beendet. Keinesfalls aber dürfen sie den genauen Grund dieser Erkenntnis löschen und müssen ihn dir nennen nach meiner Rechtsauffassung, wenn du einen kostenpflichtigen Vertrag mit ihnen hattest (oder gar noch hast, deiner Ansicht nach).
 
Du musst den Vertragspartner verklagen, der auf der Rechnung steht.
Es gibt i.d.R. keine Rechnung , erst recht nicht bei einem kostenlosen Microsoft Konto.

man kann sich als Privatanwender aber bestimmt eine anfordern oder herunterladen.
Da amerikanisches Unternehmen, bezweifle ich das.

Edit: Bei Store-Produkten geht das tatsächlich, nur steht dann eben Microsoft Irland als Vertragspartner auf der Rechnung. Bei eingelösten Office-Codes von anderen Verkäufern gibt's in den Bestelldetails im Einkaufsverlauf des Microsoft-Kontos nur eine "Rechnung" über 0,00 USD ohne Möglichkeit eine Rechnung herunterzuladen oder speziell einen Vertragspartner einzusehen. Kauft man Office im Store dürfte wieder Microsoft Irland der Vertragspartner sein. Ändert alles nichts daran, daß Microsoft USA der Vertragspartner für alle das Microsoft-Konto betreffenden Angelegenheiten ist.

Wer z. B. Office 365 für 1 Jahr zusammen mit einem Surface im deutschen Store gekauft hat, hat gewiss eine Rechnung downloadbar.
Wer Office im Store gekauft hat, hat Microsoft Irland als Vertragspartner. Das nützt nur gar nichts, wenn das Microsoft-Konto gesperrt wurde. Natürlich könnte man dann Microsoft Irland verklagen, weil man sein Office oder die im Store gekauften XBox-Spiele nicht mehr nutzen kann, davon wird aber das Microsoft-Konto nicht wieder entsperrt. Außerdem werden wohl die wenigsten Office 365 direkt bei Microsoft kaufen, wenn jeder seriöse Händler das mindestens 20%, als Aktionsware sogar 40% billiger anbietet.

Dieses Konstrukt aus kostenlosem Konto mit kostenpflichtigen Leistungen, die meist sogar andere Vertragspartner als Microsoft haben, dürfte rechtlich nicht so einfach zu handhaben sein, deswegen wird auch der Feld-Wald-Wiesen-Anwalt nicht viel weiterhelfen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt immer Rechnungen für alle Käufe bei Microsoft, muss es allein wegen der Umsatzsteuer schon.
Hier eine Beispieldarstellung
Und auf der für den Xbox Game Pass Ultimate daraus steht z. B. als steuerpflichtiger Zahlungsempfänger = Rechnungssteller

Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County
Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Ireland
USt-IdNr.: DE192876773

Wenn mir Software für Tausende von Euro entzogen würde, wie jemand schrieb, würde ich mich per Einschreiben Rückschein an diese wenden und um Vertragserfüllung, Rückerstattung oder Nennung des konkreten Vorwurfs für die ansonsten einseitige Nicht-Erfüllung bitten, andernfalls mit Klage drohen. Frist bis zur Antwort: 14 Tage ab Erhalt. Und dann ggf. mehrere Antwort-Wege nennen wie E-Mail, Fax, Brief. Und natürlich die vollständige eigene, sog. ladefähige Anschrift nennen. Sonst wäre in der Tat eine Klage aussichtslos.

Eigentlich wollte ich hier gar nicht so ausführlich erläutern, was ich alles und wie machen würde...
Das ist auch definitiv keine Rechtsberatung, das darf niemand außer Anwälte! Das ist nur das, was ich persönlich täte, wenn es mir wichtig wäre. Und dann hier veröffentlichen, wodurch die Sperrung begründet wurde. Außerdem würde ich als Nebenfrage in meinem Brief an Microsoft stellen, warum der konkrete Grund nicht genannt wird (oder was man online tun müsste, um diesen zu erfahren).
Dann hätten wir alle hier etwas davon...
 
Ich verwechsle da nichts, das CH Datenschutzgesetz erlaubt mir die Herausgabe aller über mich gespeicherten Daten zu verlangen, die Unternehmen sind dann zur Herausgabe verpflichtet. Ob und wie sich Microsoft da drücken will.

erlaubt mir die Herausgabe aller über mich gespeicherten Daten
Ja, aber, das betrifft Daten, die du selbst aber nie abgegeben hast, sondern nur indirekt, also Zahlungen mit Bonuskarten, EC, Visa etc, wo wie wann wieviel. Da ist die DSGVO europaweit einheitlich.

Nur wenn du freiwillig, deine Daten -> Dateien freiwillig irgendwo ablegst und der Provider hustet dir was, weil du zu "bequem" / "leichtgläubig" / "sorglos" warst (um das diplomatisch auszudrücken), ist das dein Pech.

Hier steht es nochmal ganz deutlich:
Personenbezogene Daten – Unterschied zwischen DSGVO und BDSG
Als personenbezogene Daten zählen hier „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“ (siehe §3 BDSG).

Unter den Begriff Verarbeitung fällt das „Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten“ (siehe §3 BDSG).
Deswegen hustet dir jeder was, wenn du mit DSGVO kommst. Und selbst BDSG ist es fraglich mit Erfolg.
BDSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Webhoster müssen einen Spagat zwischen DSGVO und BDSG hinlegen.
Datenschutz beim Webhosting - Anbieterubersicht zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach SS 11 BDSG | audatis

Man muss dir sagen, was man konkret zu deiner Person weiss (DSGVO), daran sind deine Daten aber unbeteiligt, weil die unter das BDSG fallen. Wenn du Microsoft Missbrauch der Dateien vorwirfst, musst du das aber auch begründen können, was nicht mit der Lizenzvereinbarung übereinstimmt. Ergo hättest du zu dem Zeitpunkt, wo du das Angebot der Online-Speicherung (neudeutsch: Cloud) erstmalig in Anspruch genommen hast, die jeweils gültige Lizenzbereinbarung abspeichern müssen.

Das ganze Theater von dir ist irgendwo lächerlich. Du wurdest nicht gezwungen, deine Dateien dort abzulegen, du hast vermutlich die Lizenzvereinbarungen nicht gelesen geschweige gespeichert, und einen Anwalt hast du bestimmt auch noch nicht um Rat gefragt, denn der hätte dich schon längst auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Ich kenn da einen sehr bekannten mit Sitz in Hamburg, die sind da echt fit bei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt immer Rechnungen für alle Käufe bei Microsoft, muss es allein wegen der Umsatzsteuer schon.
Hier eine Beispieldarstellung
Darunter ist ja auch gleich das Gegenbeispiel. Für Xbox Live Gold gibt's die Rechnung nämlich nicht.

Und auf der für den Xbox Game Pass Ultimate daraus steht z. B. als steuerpflichtiger Zahlungsempfänger = Rechnungssteller

Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County
Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521, Ireland
USt-IdNr.: DE192876773
Nutzt wie geschrieben nicht, weil die nicht Betreiber der Microsoft-Konten sind. Nützt also nur etwas, wenn man sich das Geld zurückholen will, aber auch das wäre schon keine einfache Konstruktion, die jeder 0815-Rechtsanwalt kann. Viele haben aber eben gar nichts beim Microsoft Shop gekauft, dann steht da nur "Eingelöster Code". Da wird eine Klage gegen den Verkäufer des Codes weder das Microsoft-Konto noch das Geld zurück bringen, denn mit der erfolgreichen Einlösung des gekauften Codes enden die Pflichten des Codeverkäufers.

Eigentlich wollte ich hier gar nicht so ausführlich erläutern, was ich alles und wie machen würde...
Das ist auch definitiv keine Rechtsberatung, das darf niemand außer Anwälte!
Sagt ja schon alles.

Man muss dir sagen, was man konkret zu deiner Person weiss (DSGVO), daran sind deine Daten aber unbeteiligt, weil die unter das BDSG fallen.
Was machst Du denn da für Unterschiede? Die DSGVO ist eine EU-Verordunung mit unmittelbarer Gesetzeskraft in sämtlichen EU-Ländern. Da braucht sich niemand mehr auf ein Bundesdatenschutzgesetz berufen, dessen Regelungen nichtsdestotrotz an die DSGVO angepasst wurden - schon alleine, weil das der Sinn einer EU-Verordnung ist. Anders als bei einer EU-Richtlinie, gibt's nämlich bei einer EU-Verordnung kaum Spielraum für länderspezifische Regelungen.

Es fällt alles unter die DSGVO und ganz sicher auch die Daten, die in einem Cloudspeicher für Privatkunden gespeichert sind. Wenn die Daten dort nicht selbst personbezogen oder -beziehbar sind, dann sind es spätestens die Metadaten zu den Dateien. Unumstritten dürften sämtliche im Cloudspeicher liegenden Fotos und Dokumente als personenbezogen-/beziehbar eingestuft werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@build10240: Deswegen hatte ich ja auch geschrieben, es gibt immer Rechnungen für alle Käufe bei Microsoft.
Daher hatte ich die diversen Code-Käufe in Übersee auch ausgenommen und empfohlen, sich z. B. auf Bündel-Käufe im Microsoft Store wie ein Surface mit 1 Jahr Office 365 zu beziehen in seiner Beschwerde, wenn man so etwas hat.

Von dem Verkäufer von Microsoft Codes hast du nichts zu verlangen, denn der hat seine Schuldigkeit getan, der ist hier völlig unbeteiligt. In dem Augenblick, wo sein verkaufter Code eingelöst worden ist durch Microsoft und dieser nicht später (möglicherweise) als ungültig von Microsoft eingestuft wurde (was die dir natürlich klar mitteilen müssen!), trifft den absolut keine Schuld. Daher habe ich die auch überhaupt gar nicht erst erwähnt, weil das ohnehin klar sein sollte.

Und lies mal weiter oben: dem @zeromaster brauchst du nicht mit EU-Verordnungen zu kommen, der lebt in der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz [in Anlehnung an ein Lied...] :D. Daher habe ich dann auch nur für DE gesprochen.


> Es fällt alles unter die DSGVO und ganz sicher auch die Daten, die in einem Cloudspeicher für Privatkunden gespeichert sind.

Einfache Antwort: nein.
 
Gern: Datenschutz-Grundverordnung - dejure.org.
Dort steht es genau. Ansonsten hilft
https://www.bing.com/search?q=dsgvo+welche+daten+sind+gesch%C3%BCtzt

Ich würde daher an deiner Stelle aber nichts ohne Anwalt machen, wenn sich der finanzielle Verlust lohnt. Oder auf jemanden warten, der eine Rechtsschutzversicherung hat.
Ich warte ja immer noch auf den ersten, vollständig dokumentierten Fall, wo ermittelt wurde, ob Microsoft nun im Recht war oder nicht mit der Sperre, unabhängig davon dass ich natürilch wie schon geschrieben auch der Meinung bin, dass sie es kundtun sollten, wenn es dem Nutzer nicht ohnehin klar sein müsste. Das war der Fall in den beiden einzigen Fällen, die mir näher bekannt sind.
 
Mach Dich nur weiter selber lächerlich. Hier den Pseudo-Rechtsversteher geben, dann panische Angst vor einer verbotenen Rechtsberatung markieren und am Ende nicht mal einfache Fragen beantworten wollen.
 
Tschö, ich gehe mal kurz vor den Spiegel und schaue, ob ich in meinem Grinsen eine versteckte panische Angst irgendwo entdecken kann :). Aber ich kann, darf und will hier nun mal niemanden beraten. Es bringt auch nichts mehr, alles Relevante ist geschrieben. Wem das nicht reicht, möge sich einen Anwalt nehmen oder es einfach auf sich beruhen lassen. Sorry.
 
Da oben im Zitat steht es ganz deutlich, wo die Grenze ist. Du erklärst grad eine Menge Anwälte für extrem dumm, solltest du sein lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wem das nicht reicht, möge sich einen Anwalt nehmen oder es einfach auf sich beruhen lassen. Sorry.

Wer nicht klagen will oder kann , informiert sich halt bei einer Verbraucherzentrale.

@all Deswegen muss man hier nicht anzüglich oder polemisch werden ;)

Bei erwachsenen Usern gehe ich davon aus, dass man sowas sachlich untereinander regeln kann, oder hab ich was verpasst in der Kinderstube?
 
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