G
Gelöschtes Mitglied 116490
Gast
Boah, hier geht aber einiges durcheinander. Wegen Corona ist es jetzt mit dem Verfassungsrecht wie mit dem Fußball. Bei letzterem haben wir Millionen Bundestrainer und beim Bundesinfektionsschutzgesetz gibt es jetzt tausende selbsternannte Verfassungsspezialisten.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz, also die Rechtsgrundlage für die "Notbremse", ist nicht "derzeit außer Kraft". Es liegen nur (hoffentlich) bald die Voraussetzungen für die Anwendung der "Notbremse" nicht mehr vor. Hoffen wir mal, dass das so bleibt. Wenn nicht, ist -schwups - die Notbremse wieder da.
Es ist auch völlig irrelelvant, was angeblich "einige Verfassungsrechtler" meinen. Über die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseinschränkungen entscheiden die Gerichte, bzw. hier das Bundesverfassungsgericht, siehe oben #2496. Was in einem derartigen Verfahren rauskäme, steht in den Sternen.
So das dazu.
Falls es jemanden jenseits des inzwischen leider üblichen, unqulifizierten Gemaules interessiert, wie "Notbremse", Impfen und andere Faktoren zusammenspielen:
Das Bundesinfektionsschutzgesetz, also die Rechtsgrundlage für die "Notbremse", ist nicht "derzeit außer Kraft". Es liegen nur (hoffentlich) bald die Voraussetzungen für die Anwendung der "Notbremse" nicht mehr vor. Hoffen wir mal, dass das so bleibt. Wenn nicht, ist -schwups - die Notbremse wieder da.
Es ist auch völlig irrelelvant, was angeblich "einige Verfassungsrechtler" meinen. Über die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseinschränkungen entscheiden die Gerichte, bzw. hier das Bundesverfassungsgericht, siehe oben #2496. Was in einem derartigen Verfahren rauskäme, steht in den Sternen.
So das dazu.
Falls es jemanden jenseits des inzwischen leider üblichen, unqulifizierten Gemaules interessiert, wie "Notbremse", Impfen und andere Faktoren zusammenspielen:
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